Business and management consultancy and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47066095) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Techniker Krankenkasse Номер конкурса: 47066095 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Optimierung Leistungssteuerung 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-07184Es sollen Beratungsleistungen sollen in den Handlungsfeldern Leistungssteuerung, Vertragsmanagement, Abrechnungsmanagement und Versorgungssteuerung ausgewählter Leistungsbereiche erbracht werden
s.o.
Die Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb sind Anlage E1 zu entnehmen.
Es ist geplant, bis zu 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, sofern genügend Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Basis der erreichten Punktzahl auf Basis der Wertung im Teilnahmewettbewerb (Anlage W). Bei Punktgleichheit der Wertungsplätze 4 und 5 (sofern mehr als 4 Teilnahmeanträge vorliegen) werden beide Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Zur anschließenden Angebotsabgabe wird gesondert aufgefordert.
Die Zuschlagskriterien in der auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Angebotsphase werden (ebenso wie ggf. die Bewertungsmatrix) mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekanntgegeben.
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYYZZ/de/documents/filledByCompany/P1+004+MSV+E1+Eigenerklaerung+zur+Eignung.docx
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYYZZ/de/documents/filledByCompany/P1+004+MSV+E1+Eigenerklaerung+zur+Eignung.docx
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYYZZ/de/documents/filledByCompany/P1+004+MSV+E1+Eigenerklaerung+zur+Eignung.docx
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYYZZ/de/documents/filledByCompany/P1+004+MSV+E1+Eigenerklaerung+zur+Eignung.docx
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte -Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Anschreiben), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYRRU
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.