Washing and dry-cleaning services (Германия - Тендер #47066072) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf Номер конкурса: 47066072 Дата публикации: 13-10-2023 Сумма контракта: 121 011 202 (Российский рубль) Цена оригинальная: 2 050 049 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung Wäschereidienstleistungen für die Einrichtungen des Jugendamtes
Reference number: 2023-429-Kun-O-EURahmenvereinbarung Wäschereidienstleistungen für die Einrichtungen des Jugendamtes
Los 1
Lot No: 1Stadtteile: Zuffenhausen, Stammheim, Mühlhausen, Münster, Bad Cannstatt, Ost
Wäschereidienstleistungen für die Einrichtungen des Jugendamtes
Der Vertrag kann maximal 2 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um je 1 Jahr, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes gekündigt wird.
2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Los 2
Lot No: 2Stadteile: Weilimdorf, Feuerbach, Botnang, West, Nord, Mitte
Wäschereidienstleistungen für die Einrichtungen des Jugendamtes
Der Vertrag kann maximal 2 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um je 1 Jahr, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes gekündigt wird.
2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Los 3
Lot No: 3Stadtteile: Sillenbuch, Birkach, Plieningen, Degerloch,Möhringen, Vaihingen, Süd
Wäschereidienstleistungen für die Einrichtungen des Jugendamtes
2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Los 4 (Fachlos)
Lot No: 4Stuttgart: stadtweit
Reinigung der Tretfordteppiche/ Veloursteppiche/ Spielteppiche und der Schmutzfangmatten für alle städtischen Einrichtungen des Jugendsamtes.
Der Vertrag kann maximal 2 mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um je 1 Jahr, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes gekündigt wird.
2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister: Registernummer und das zuständige Registergericht und eine Erklärung, dass im Bedarfsfall (Angebot gelangt in engere Wahl) entsprechender Nachweis vorgelegt wird.
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Angaben zu mindestens einer vergleichbaren Referenz in den letzten 3 Jahren: Genaue Bezeichnung / Gegenstand des Auftrags, Auftragswert, Leistungszeitraum/-zeitpunkt, Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des in Baden-Württemberg gültigen Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst sind.
Die Interimsverträge (3 Verträge) laufen zum 31.12.2023 aus. Die erneute Interimsvergabe von 3 Aufträgen ist zeitlich aufwändiger, es kann nicht sichergestellt werden, ob alle 3 Verträge rechtzeitig vergeben werden können. An den ursprünglichen Vergabeunterlagen (offenes Verfahren Nr. 2023-117-Kun-O-EU wurde wegen falschen Mengengerüsts aufgehoben) werden in den Preisblättern lediglich die Mengenangaben und in der Leistungsbeschreibung die Laufzeit angepasst, restliche Unterlagen bleiben unverändert.
entfällt
entfällt
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
siehe Nachprüfungsstelle