Construction materials and associated items (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46540022) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld Номер конкурса: 46540022 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Materiallieferung Wasserwerk
Ausgeschrieben ist die Materialbeschaffung für ein Jahr für das Wasserwerk in der Heimstraße 11, 57610 Altenkirchen.
Folgende Materialien sind ausgeschrieben:
Druckrohre, Einbaugarnituren, Bügelhaltelstücke, Drehwinkel, Gussformstücke, PE-Elektroschweißfittinge, Steckfittinge, Straßenkappen, Tragplatten, Dichtungen, Rohrdichtungsschellen, Absperrarmaturen, Ventile, Schieber, Hauseinführungen, Hydranten, Schrauben, PVC-Formstücke, Wasserzählerschacht, Sperrschellen, Stützhülsen, Zugsicherungen
Heimstraße 11, 57610 Altenkirchen
Druckrohre, Einbaugarnituren, Bügelhaltelstücke, Drehwinkel, Gussformstücke, PE-Elektroschweißfittinge, Steckfittinge, Straßenkappen, Tragplatten, Dichtungen, Rohrdichtungsschellen, Absperrarmaturen, Ventile, Schieber, Hauseinführungen, Hydranten, Schrauben, PVC-Formstücke, Wasserzählerschacht, Sperrschellen, Stützhülsen, Zugsicherungen
Eine Verlängerung ist möglich um ein Jahr (weitere 12 Monate)
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV)
2. Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (sofern nicht verfügbar, eine gleichwertige Bescheinigung)
3. Nachweis, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren anhängig ist, oder sich der Bieter in Liquidation befindet,
4. Nachweis, dass der Bieter selbst oder die Person, deren Verhalten dem Bieter/Bewerber zuzurechnen ist,
keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter infrage stellt oder eine
Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, gegen die in § 123 GWB genannten Straftatbestände
verstoßen hat (Nachweis durch z. B. GWZR-Auskunft).
5. Nachweis, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie seiner
Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist.
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) - oder einer anderen kostenfreien Datenbank innerhalb der Europäischen Union
- oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB Bund "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen - § 50 VgV.
Die im Formblatt 124 VHB Bund "Eigenerklärung zur Eignung" weiteren angegebenen Bescheinigungen sind,
insbesondere bei Angeboten in der engeren Wahl, auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist bei
der Vergabestelle vorzulegen.
Werden bei der Erfüllung der Leistungen Nachunternehmer eingesetzt oder andere Unternehmen einbezogen,
so müssen für diese Unternehmen ebenfalls, auf Verlangen der Vergabestelle, die entsprechenden Angaben
gemacht werden.
1. Erklärung zu den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistung betreffend,
welche mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
2. Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
mindestens 1,5 Millionen Euro beträgt.
ggf. Referenznachweise vergleichbarer Projekte (frühere ausgeführte Aufträge) der letzten drei Geschäftsjahre mit folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Kurzbeschreibung des Auftrags, Auftragssumme und Ausführungszeit
Rathaus Altenkirchen
Rathausstraße 13
57610 Altenkirchen
Zimmer 115
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:keine
2024/2025
keine
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb der Frist schriftlich zu Rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie der Rüge nicht abhelfen will hat der Bieter bei der in Ziffer I.4.1 genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu
stellen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb der Frist schriftlich zu Rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie der Rüge nicht abhelfen will hat der Bieter bei der in Ziffer I.4.1 genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu
stellen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.