Engineering services (Германия - Тендер #46536844) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) Номер конкурса: 46536844 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Entwicklung einer Prototypenanlage zur Herstellung von Brandschutzfolien
Reference number: Fo_105318Entwicklung für den Aufbau einer Prototypenanlage zur Herstellung von Brandschutzfolien
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) ist seit 1988 auf Themenfeldern zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien aktiv. Der Geschäftsbereich „Elektrochemische Energietechnologien“ erforscht mit aktuell 120 Mitarbeitern seit mehr als 25 Jahren Batteriesysteme mit Fokus auf Lithium-Ionen bis hin zu den zukünftigen Systemen (Post-Lithium). Das ZSW bildet die gesamte Wertschöpfungskette der Material-, Elektroden- und Zellentwicklung bis hin zur Produktionsforschung ab.
Im Projekt ESCO werden Lösungen für den Brandschutz in technischen Anwendungen von Batteriesystemen untersucht und entwickelt, wobei sowohl Folienmaterialien als auch Vergussmaterialien betrachtet werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung einer Prototypenanlage zur Herstellung von mehrschichtigen Brandschutzfolien (Sandwichbauweise) für technische Anwendungen basierend auf für den Brandschutz geeigneten Grundkomponenten und Rohmaterialien.
Die angestrebte Herstellung mehrschichtiger Brandschutzfolien ermöglicht insbesondere eine nachträgliche Ergänzung des hergestellten Endproduktes um zusätzliche Schichten. Dies kann beispielsweise die Aufbringung zusätzlicher Deckfolien oder Klebestreifen bedeuten. Bei der Entwicklung der Produktionsprozesse und -vorrichtungen soll durch den Auftragnehmer insoweit eine modulare Bauweise umgesetzt werden, dass nachträgliche Erweiterungen der Prototypenanlage ohne eine vollständige Neukonstruktion der Vorrichtungen möglich sind.
Ein Abschluss der ausgeschriebenen Entwicklungstätigkeiten bis zum 31.12.2023 wird angestrebt.
Informationen von Seiten des AG (Schaltpläne, Beschreibungen, usw.) sind ohne weitere Kennzeichnung als vertraulich zu behandeln. Die beiliegende Geheimhaltungsvereinbarung auf Gegenseitigkeit ist zu unterzeichnen.
Spezifikationen des herzustellenden Endproduktes sind dem Lastenheft zu entnehmen.
(1) Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind (Urkunde / Mitgliedsnachweis der Kammer des jeweiligen Bundeslandes des Bewerbers). Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
(2) Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen in Bezug auf Sondermaschinenbau ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen,
(3) Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 36 VgV.
(4) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbewerbungen [einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auftreten oder für mehrere Bewerber eingebunden werden, wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von kalkulationserheblichen Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Bieter besteht. Die Vergabestelle behält sich Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten [auch Nachunternehmer] zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entspr. Versicherungen vor. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft oder benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
(5) Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (kann über F105 erfolgen),
(6) Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB (kann über F105 erfolgen).
(7) Eigenerklärung zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576 (kann über F105 erfolgen).
(1) Nachweis der Berufshaftversicherungsdeckung gemäß § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV (Angaben können über F105 erfolgen).,
(2) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV herausgeht (Angaben können über F105 erfolgen).
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45, Abs. 1 Nr. 1 VgV, (Angaben können über F105 erfolgen).
Minimum level(s) of standards possibly required:(1) Berufshaftpflichtversicherung mind. 1,0 Mio. € bei Personenschäden und 1,0 Mio. € bei sonstigen Schäden,
(2) Mind. 1 vollbeschäftigter Ingenieur.
(3) Mind. 500.000 € Honorarumsatz je Geschäftsjahr für entsprechende Dienstleistungen
Arbeitsgemeinschaften juristischer und natürlicher Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Ansonsten siehe Pkt. III.1.1.
Contract performance conditions:Der Auftragnehmer muss bereit sein die Geheimhaltungsordnung des ZSW zu akzeptieren. Die unterschriebene Fassung ist dem Angebot beizulegen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.