Catenary"s construction works (Германия - Тендер #46470483) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 46470483 Дата публикации: 27-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Catenary"s construction works
2023/S 186-581670
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3
Oberleitungsarbeiten
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Mülheim an der Ruhr
Oberleitungsarbeiten
Während der Osterferien 2023 wurde der Streckenabschnitt der Hauptbahn (F-Bahn & S-Bahn) zwischen Duisburg Kaiserberg
und Essen Hbf für zwei Wochen total gesperrt.
Während dieser Zeit fanden unter anderem im Bahnhof Mülheim(Ruhr)-Styrum oberleitungstechnische Arbeiten im Zuge des
Projektes "Elektrische Bahnhofsinsel Mülheim-Styrum" statt.
Zudem fanden eine Vielzahl von parallelen Baumaßnahmen im Bahnhof MH-Styrum statt.
Um die Arbeiten vor Ort besser koordinieren zu können, wurde die Baustelleneinrichtungsfläche an der Siegfriedstraße 21 in
Mülheim an der Ruhr mit zusätzlichen Baucontainer ausgerüstet und eingerichtet.
Diese Leistungen sind zwar im Leistungsumfang des HLV enthalten, da sich die Ausführungszeiträume des Osterbündels 2023
allerdings außerhalb der vertraglich vereinbarten Leistungszeiträume befinden, ist diese Leistung gesondert zu vergüten.
(MKA 31_18)
Der AN ist vertraglich zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage verpflichtet. Die zusätzlichen Leistungen und vertraglich
vereinbarte Leistungen sind miteinander verzahnt und müssen gleichzeitig erbracht werden. Bei einer Beauftragung eines
weiteren Unternehmens würden Synergieeffekte verloren gehen, ferner Mehrkosten durch Stillstandszeiten anfallen. Zusätzlich
wären bei einem Wechsel des AN die Schnittstellen diffus und die Gewährleistungsansprüche zu den einzelnen Anlagenbauteilen
könnten nicht mehr zweifelsfrei zugeordnet werden.
Eine zusätzliche Ausschreibung und Vergabe ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Synergieeffekte (Kenntnis über die
Örtlichkeit, Kenntnis über die Beteiligten, Einweisungen etc.) würden bei einer erneuten Ausschreibung verloren gehen.
Somit wird die Leistung als zusätzliche Leistung des ANs und zur Prävention einer Kostensteigerung, sowie zur Gewährleistung
von Planungs- und Kostensicherheit angeordnet.