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Special-purpose mobile containers (Германия - Тендер #46470479)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Heilbronn - Feuerwehr -
Номер конкурса: 46470479
Дата публикации: 27-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092220231026 09:45Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderPublic order and safety01B0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Stadt Heilbronn - Feuerwehr -
      Beethovenstraße 29
      Heilbronn
      74074
      Germany
      Telephone: +49 7131561241
      E-mail: vergabemanagement@heilbronn.de
      Fax: +49 713156161241
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      http://www.subreport.de/E84578564
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: http://www.subreport.de/E84578564
      to the abovementioned address
    4. Type of the contracting authority:
      Regional or local authority
    5. Main activity:
      Public order and safety
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Beschaffung von drei Abrollbehältern (AB-Großbrand, AB-Bau, AB-Bahn) und einem Löschunterstützungsfahrzeug

      2. Main CPV code:
        34221000
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Beschaffung von drei Abrollbehältern (AB-Großbrand, AB-Bau, AB-Bahn) und einem Löschunterstützungsfahrzeug

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        all lots
    2. Description
      1. Title:

        Abrollbehälter-Großbrand, Abrollbehälter-Bau, Abrollbehälter-Bahn

        Lot No: 1
      2. Additional CPV code(s):
        34221000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Heilbronn

      4. Description of the procurement:

        Beschaffung von drei Abrollbehältern

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in months: 25
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:

        https://nextcloud.heilbronn.de/s/rmWXCJ86xAQnJQc

        (Link zur Wertungsmatrix)

      14. Title:

        Löschunterstützungsfahrzeug

        Lot No: 2
      15. Additional CPV code(s):
        34221000
      16. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Heilbronn

      17. Description of the procurement:

        Beschaffung eines Löschunterstützungsfahrzeugs

      18. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      19. Estimated value:

      20. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in months: 14
        This contract is subject to renewal: no
      21. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      22. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      23. Information about options:
        Options: no
      24. Information about electronic catalogues:

      25. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      26. Additional information:

        https://nextcloud.heilbronn.de/s/rmWXCJ86xAQnJQc

        (Link zur Bewertungsmatrix)

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.

        Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:

        - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,

        - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,

        - eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

        - Erklärung über das Nichtvorliegen der in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren genannten Sachverhalte

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.

        Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens VgV 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:

        — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,

        — sich nicht in Liquidation befindet,

        — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,

        — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.

        Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6.2.2 des Angebotsschreibens VgV 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen:

        - Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6.2.2 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung (Beschaffung Abrollcontainer) qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.

        Mindestanforderung: mindestens drei Leistungen

        Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.

        .

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Referenzbehälter (Abrollcontainer), welche an Feuerwehren ausgeliefert wurden.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).

        Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit 3 % der Abrechnungssumme (brutto) für die Gewährleistung. Es bleibt ihm überlassen, stattdessen Sicherheit durch Hinterlegung von Geld gem. § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B zu leisten. Auch kann er die gestellte Bürgschaft durch eine Hinterlegung von Geld ersetzen und umgekehrt.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-26
      Local time: 09:45
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2024-01-31
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-26
      Local time: 09:45
      Place:

      Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E84578564 einzureichen.

      Information about authorised persons and opening procedure:

      Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      https://nextcloud.heilbronn.de/s/rmWXCJ86xAQnJQc

      (Link zur Wertungsmatrix)

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Contact person: 76137
        Telephone: +49 7219264049
        E-mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 7219263985
        Internet address: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekammer+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002445-organisationseinheit-0
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.

        Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.

        Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.

        Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.

        Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Stadt Heilbronn – Rechtsamt -
        Moltkestr. 35
        Heilbronn
        74072
        Germany
        Contact person: 74072
        Telephone: +49 7131561241
        E-mail: vergabemanagement@heilbronn.de
        Fax: +49 713156161241
        Internet address: www.heilbronn.de
    5. Date of dispatch of this notice
      2023-09-22

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