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Portable computers (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46433398)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Номер конкурса: 46433398
Дата публикации: 26-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092120231020 12:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
      Friedrichstr. 149
      Berlin
      10117
      Germany
      E-Mail: vergabe@pd-g.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=ac6145f7bbf3a7dad984bdd036d070bf
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=ac6145f7bbf3a7dad984bdd036d070bf

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Beratung öffentlicher Auftraggeber
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvereinbarung IT-Equipment

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-089
      2. CPV-Code Hauptteil:
        30213100
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH („PD“ oder „Auftraggeber“) ist eine Beratungsgesell-schaft für Behörden und öffentliche Institutionen, die zu 100 % in öffentlicher Hand liegt. Als Inhouse-Gesellschaft berät die PD andere öffentliche Auftraggeber auf allen föderalen Ebenen.

        Die PD beschäftigt mittlerweile über 1000 Mitarbeitende an den Standorten Berlin, Düsseldorf, Frank-furt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden. Die IT-Abteilung der PD (CF Digitalisierung & IT) ist zentral am Hauptstandort in Berlin untergebracht.

        Sämtliche Mitarbeitenden der PD sind mit Laptops sowohl zum mobilen Arbeiten als auch zur Arbeit in den Büros ausgestattet. Zur Nutzung der Laptops im Büro ist jeder Arbeitsplatz mit einer Dockingstation, sowie zwei Monitoren, Tastatur, Maus und Internetanschluss sowie weiteren Anschlüssen ausgerüstet.

        Mittels dieser Ausschreibung soll ein Lieferant beauftragt werden, welcher die PD mit modernen Lap-tops und Dockingstations ausstattet und diese bei Bedarf austauscht oder repariert. Die Lieferung soll auf Bestellung dezentral unmittelbar an die jeweiligen Standorte der PD im Bundesgebiet erfolgen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        30213100
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Diverse

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Standardlos

      5. Zuschlagskriterien:
        Kostenkriterium - Gewichtung: 100
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        1 * um jeweils 730

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Mindestumsatz im Leistungsgegenstand: Durchschnittlicher Gesamtumsatz im Leistungsgegenstand für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 Millionen Euro netto

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu Eignungskriterium 1: Durchschnittlicher Gesamtumsatz im Leistungsgegenstand für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 Millionen Euro netto

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        2. Angabe/Nachweis von Unternehmensreferenzen: Der Bieter weist mind. vier (4) Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (2020-2022) nach. Vergleichbar sind Leistungen zur Lieferung von IT-Ausstattung (Laptops, Dockingstations, etc.).

        Mindestanforderung:

        Mindestens zwei der Referenzen muss die Lieferung von durchschnittlich 60 Laptops pro Monat über 12 Monate oder 750 Laptops pro Jahr an einen Auftraggeber/Besteller betreffen. Die übrigen Referenzen müssen durchschnittlich 20 Laptops pro Monat über 12 Monate oder 250 Laptops pro Jahr an einen Auftraggeber/Besteller betreffen.

        Für Referenzen von noch nicht abgeschlossenen Leistungen muss mind. 3/4 der bestellten Menge geliefert worden sein.

        Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen

        - Auftraggeber/Besteller

        - Auftragsinhalte (detaillierte Beschreibung des Auftrags unter Angabe des Liefergegenstandes und Lieferbedingungen)

        - Vertragslaufzeit (Beginn und Ende)

        - Auftragsvolumen in EUR netto

        - Bestellte bzw. gelieferte Menge pro Monat/Jahr, bei laufenden Verträgen auch ob 3/4 des Bestellvolumens bereits geliefert wurden

        - Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (optional)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu Eignungskriterium 2: Mindestens zwei der vier Referenzen muss die Lieferung von durchschnittlich 60 Laptops pro Monat über 12 Monate oder 750 Laptops pro Jahr an einen Auftraggeber/Besteller betreffen. Die übrigen Referenzen müssen durchschnittlich 20 Laptops pro Monat über 12 Monate oder 250 Laptops pro Jahr an einen Auftraggeber/Besteller betreffen.

        Für Referenzen von noch nicht abgeschlossenen Leistungen muss mind. 3/4 der bestellten Menge geliefert worden sein.

        Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen

        - Auftraggeber/Besteller

        - Auftragsinhalte (detaillierte Beschreibung des Auftrags unter Angabe des Liefergegenstandes und Lieferbedingungen)

        - Vertragslaufzeit (Beginn und Ende)

        - Auftragsvolumen in EUR netto

        - Bestellte bzw. gelieferte Menge pro Monat/Jahr, bei laufenden Verträgen auch ob 3/4 des Bestellvolumens bereits geliefert wurden

        - Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (optional)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-20
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-20
      Ortszeit: 12:05
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Von einer Veröffentlichung der Auftragswertschätzungen und Gesamtwerte der Aufträge/Lose wird entsprechend gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VgV abgesehen. Die jeweils angegebenen 1,00 € sind nur aus technischen Gründen eingetragen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin-Luther-Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
        Fax: +49 3090137613
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

        Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

        Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-21

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