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Portable computers (Германия - Тендер #46433398)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Номер конкурса: 46433398
Дата публикации: 26-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092120231020 12:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01B0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
      Friedrichstr. 149
      Berlin
      10117
      Germany
      E-mail: vergabe@pd-g.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=ac6145f7bbf3a7dad984bdd036d070bf
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=ac6145f7bbf3a7dad984bdd036d070bf

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Other activity: Beratung öffentlicher Auftraggeber
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Rahmenvereinbarung IT-Equipment

        Reference number: 2023-I-089
      2. Main CPV code:
        30213100
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH („PD“ oder „Auftraggeber“) ist eine Beratungsgesell-schaft für Behörden und öffentliche Institutionen, die zu 100 % in öffentlicher Hand liegt. Als Inhouse-Gesellschaft berät die PD andere öffentliche Auftraggeber auf allen föderalen Ebenen.

        Die PD beschäftigt mittlerweile über 1000 Mitarbeitende an den Standorten Berlin, Düsseldorf, Frank-furt, Hamburg, Nürnberg und Wiesbaden. Die IT-Abteilung der PD (CF Digitalisierung & IT) ist zentral am Hauptstandort in Berlin untergebracht.

        Sämtliche Mitarbeitenden der PD sind mit Laptops sowohl zum mobilen Arbeiten als auch zur Arbeit in den Büros ausgestattet. Zur Nutzung der Laptops im Büro ist jeder Arbeitsplatz mit einer Dockingstation, sowie zwei Monitoren, Tastatur, Maus und Internetanschluss sowie weiteren Anschlüssen ausgerüstet.

        Mittels dieser Ausschreibung soll ein Lieferant beauftragt werden, welcher die PD mit modernen Lap-tops und Dockingstations ausstattet und diese bei Bedarf austauscht oder repariert. Die Lieferung soll auf Bestellung dezentral unmittelbar an die jeweiligen Standorte der PD im Bundesgebiet erfolgen.

      5. Estimated total value:
        Value excluding VAT: 1.00 EUR
      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        30213100
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Diverse

      4. Description of the procurement:

        Standardlos

      5. Award criteria:
        Cost criterion - Weighting: 100
      6. Estimated value:
        Value excluding VAT: 1.00 EUR
      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2024-01-01
        End: 2025-12-31
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        1 * um jeweils 730

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        1. Mindestumsatz im Leistungsgegenstand: Durchschnittlicher Gesamtumsatz im Leistungsgegenstand für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 Millionen Euro netto

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        zu Eignungskriterium 1: Durchschnittlicher Gesamtumsatz im Leistungsgegenstand für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 Millionen Euro netto

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        2. Angabe/Nachweis von Unternehmensreferenzen: Der Bieter weist mind. vier (4) Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (2020-2022) nach. Vergleichbar sind Leistungen zur Lieferung von IT-Ausstattung (Laptops, Dockingstations, etc.).

        Mindestanforderung:

        Mindestens zwei der Referenzen muss die Lieferung von durchschnittlich 60 Laptops pro Monat über 12 Monate oder 750 Laptops pro Jahr an einen Auftraggeber/Besteller betreffen. Die übrigen Referenzen müssen durchschnittlich 20 Laptops pro Monat über 12 Monate oder 250 Laptops pro Jahr an einen Auftraggeber/Besteller betreffen.

        Für Referenzen von noch nicht abgeschlossenen Leistungen muss mind. 3/4 der bestellten Menge geliefert worden sein.

        Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen

        - Auftraggeber/Besteller

        - Auftragsinhalte (detaillierte Beschreibung des Auftrags unter Angabe des Liefergegenstandes und Lieferbedingungen)

        - Vertragslaufzeit (Beginn und Ende)

        - Auftragsvolumen in EUR netto

        - Bestellte bzw. gelieferte Menge pro Monat/Jahr, bei laufenden Verträgen auch ob 3/4 des Bestellvolumens bereits geliefert wurden

        - Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (optional)

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        zu Eignungskriterium 2: Mindestens zwei der vier Referenzen muss die Lieferung von durchschnittlich 60 Laptops pro Monat über 12 Monate oder 750 Laptops pro Jahr an einen Auftraggeber/Besteller betreffen. Die übrigen Referenzen müssen durchschnittlich 20 Laptops pro Monat über 12 Monate oder 250 Laptops pro Jahr an einen Auftraggeber/Besteller betreffen.

        Für Referenzen von noch nicht abgeschlossenen Leistungen muss mind. 3/4 der bestellten Menge geliefert worden sein.

        Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen

        - Auftraggeber/Besteller

        - Auftragsinhalte (detaillierte Beschreibung des Auftrags unter Angabe des Liefergegenstandes und Lieferbedingungen)

        - Vertragslaufzeit (Beginn und Ende)

        - Auftragsvolumen in EUR netto

        - Bestellte bzw. gelieferte Menge pro Monat/Jahr, bei laufenden Verträgen auch ob 3/4 des Bestellvolumens bereits geliefert wurden

        - Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (optional)

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with a single operator
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-20
      Local time: 12:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-20
      Local time: 12:05
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
      Electronic ordering will be usedElectronic invoicing will be acceptedElectronic payment will be used
    3. Additional information

      Von einer Veröffentlichung der Auftragswertschätzungen und Gesamtwerte der Aufträge/Lose wird entsprechend gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VgV abgesehen. Die jeweils angegebenen 1,00 € sind nur aus technischen Gründen eingetragen.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin-Luther-Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Contact person: 10825
        E-mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
        Fax: +49 3090137613
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

        Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

        Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-09-21

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