Electricity (Германия - Тендер #46432564) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 46432564 Дата публикации: 26-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) an SLP-Abnahmestellen für die Stadt Braunschweig
Reference number: 60-11-65-123-2023Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) an SLP-Abnahmestellen für die Stadt Braunschweig und weitere Teilnehmer (städt. Gesellschaften)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Braunschweig benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude sowie sonstiger Betriebsstätten. Dem Verfahren für die Beschaffung schließen sich außerdem das Städtische Klinikum Braunschweig gGmbH, die Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH und die Braunschweig Zukunft GmbH sowie die Braunschweiger Stadtmarketing GmbH, die Volkshochschule Braunschweig mbH an. Im Folgenden werden die an der Ausschreibung beteiligten Parteien unter dem Oberbegriff „Teilnehmende“ zusammengefasst.
Hiermit wird nur der Strombedarf an den SLP-Abnahmestellen ausgeschrieben. Die Abnahmestellen liegen alle in der Regelzone TenneT TSO GmbH und im Netzgebiet der Braunschweiger Netz GmbH. Der Jahresverbrauch der Teilnehmer beträgt rund 6,8 Mio. kWh an 760 Abnahmestellen.
Die Beschaffung und Lieferung der elektrischen Energie wird für alle Abnahmestellen zusammen vergeben.
Für die Belieferung der Abnahmestellen wird verlangt, dass 100 % der Liefermenge aus Anlagen mit regenerativen Einsatzstoffen stammt (Ökostrom).
Die Lieferung beginnt am 01.01.2024, 0.00 Uhr.
Die Erstlaufzeit des Vertrages geht bis zum 31.12.2025 24:00 Uhr. Die Laufzeit des Vertrages kann sich zweimal um jeweils ein Jahr verlängern, wenn der Liefervertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwölf Monaten zum 31. Dezember vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet auch ohne Kündigung spätestens am 31.12.2027, 24:00 Uhr.
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Die Erklärungen erfolgen mittels Formblatt Angebotsschreiben.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Abgabe der Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket.
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.