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Business and management consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46432367)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: NRW.BANK AöR
Номер конкурса: 46432367
Дата публикации: 26-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092120231107 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesRestricted procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEconomic and financial affairs01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      NRW.BANK AöR
      Kavalleriestraße 22
      Düsseldorf
      40213
      Germany
      E-Mail: einkauf@nrwbank.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DJB6/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DJB6

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wirtschaft und Finanzen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Beraterleistungen für das Programm "Zukunft"

        Referenznummer der Bekanntmachung: 516-003884-00-101-79520
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79410000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Bankbetrieb der NRW.BANK ist seit vielen Jahren erfolgreich. In der nahen Zukunft ergeben sich jedoch neue Herausforderungen und steigende Anforderungen an Förderbanken: Neue Förderprodukte und steigende Nachfrage erfordern eine höhere Schlagzahl. Die Erwartungen im Hinblick auf eine schnelle Implementierung neuer Förderprodukte steigen ebenfalls. Ergänzend steht die NRW.BANK - wie die meisten Unternehmen - vor der Herausforderung des Managements der Demographie in der Belegschaft bei gleichzeitig hohem Wettbewerb um junge Talente in den kommenden Jahren.

        Aus diesem Grund hat die NRW.BANK im Jahr 2023 das Projekt "Coaching Zukunft" durchgeführt. Darin wurde die Prozessorganisation der NRW.BANK in einem Outside In View über externe Benchmarks analysiert und daraus Potenzial für prozessorganisatorische Verbesserungen hin zu einem best in class-Niveau identifiziert. Es wurde eine grobe Roadmap für den Weg zu einem optimierten Zielbild entwickelt.

        Vor diesem Hintergrund setzt die NRW.BANK das Programm "Zukunft" auf, das die Ergebnisse des Projekts "Coaching Zukunft" umsetzt.

        Hierfür benötigt die NRW.BANK Unterstützung.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        79420000, 79000000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das externe Beratungsunternehmen soll die Bank nach derzeitiger Planung dabei über einen Zeitraum von 12 - 18 Monaten unterstützen, die identifizierten Maßnahmen erfolgreich umzusetzen.

        Hierfür müssen programmbegleitend die nachfolgend aufgelisteten Tätigkeiten durch das externe Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Die jeweils benötigten Leistungen und Beraterprofile werden durch Einzelabrufe konkretisiert:

        - Projektleitung / Projekt Management Office in Zusammenarbeit mit der internen Projektleitung zur Etablierung einer stehenden agilen Liefer- & Umsetzungsorganisation

        - Projektarbeit zur Etablierung einer stehenden agilen Liefer- & Umsetzungsorganisation durch ein bis zwei weitere Beratende

        - Projektleitung / Projekt Management Office in Zusammenarbeit mit der internen Projektleitung zur Optimierung wesentlicher Förder- und Kreditprozesse

        - Projektarbeit zur Optimierung wesentlicher Förder- und Kreditprozesse durch mindestens zwei weitere Beratende

        - Ggf. operative Unterstützung der Programmsteuerung durch eine/n Beratende/n

        - Übergreifende Koordination der Aktivitäten der externen Beratenden sowie fallweise Beratung der Programmleitung durch eine/n Seniorberatende/n / Partner/in / Experten/in

        - Die eingesetzten Personen verfügen - in Abhängigkeit von der jeweiligen Rolle - über entsprechende praktische Erfahrungen in den verlangten Tätigkeiten und entsprechende persönliche Kompetenzen und Kenntnisse

        - Die eingesetzten Personen stellen sich der Diskussion und vertreten und verteidigen ihre Empfehlungen in entsprechenden Gremien.

        Schwerpunkte:

        - Erstellen und Umsetzung von Feinkonzepten für die Etablierung einer stehenden agilen Liefer- & Umsetzungsorganisation und Optimierung wesentlicher Förder- und Kreditprozesse basierend auf den Ergebnissen des Vorprojektes

        - Einbringen von Expertise in der erfolgreichen Implementierung von agilen Strukturen in verschiedenen Unternehmen, insb. Unternehmen der Finanzindustrie (idealerweise Förderbanken)

        - Einbringen von Expertise in der Leitung von klassischen und agilen Projekten

        - Einbringen von umfangreichen Kenntnissen von Bankprozessen in verschiedenen Unternehmen

        - Erfolgreiches Stakeholder Management und erfolgreicher Umgang mit Widerständen im Rahmen der Transformation

        - Integration in die Projektstruktur der NRW.BANK und Unterstützung der internen Projektbeteiligten

        Nach derzeitiger Planung ist zunächst eine viermonatige Pilotierungsphase ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich ab KW 2 2024) mit der vollständigen o. g. Beraterkapazität geplant, die den ersten Einzelabruf umfasst.

        Die Konkretisierung der Beraterkapazität und die Einzelabrufe der Beraterkapazitäten für die folgenden Projektphasen erfolgt nachgelagert - in Abhängigkeit von den Erfahrungen in den ersten vier Monaten, vom Projektfortschritt und von den verfügbaren internen Kapazitäten. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.

        Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Fachkonzept zur Etablierung einer stehenden agilen Liefer- und Umsetzungsorganisation / Gewichtung: 17,5 %
        Qualitätskriterium - Name: Fachkonzept zur Optimierung von Kredit- und Förderprozessen / Gewichtung: 17,5 %
        Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept und individuelle Referenzprojekte / Gewichtung: 35 %
        Preis - Gewichtung: 30 %
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-09
        Ende: 2024-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Rahmenvereinbarung beginnt am mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2024. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf von einer Partei schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Eine Verlängerung über den Geltungs-zeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen. Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt bei Erreichen der in § 3 Absatz 3 vorgesehenen verbindlichen Höchstab-nahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Für die Auswahl der Bietenden bildet die NRW.BANK sodann eine nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien festgelegte Rangfolge der Teilnahmeanträge (Bestenauslese). Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen.

        Die Zahl geeigneter Bewerbenden, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist begrenzt auf 5.

        Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerbenden können dem Vordruck 1 entnommen werden.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Unterstützung bei der Umsetzung weiterer Maßnahmen von strategischer Bedeutung im Kontext des Programms.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        keine

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Mit dem Abschluss dieser Rahmenvereinbarung löst die NRW.BANK den ersten Einzelauftrag aus (Pilotierungsphase, Anlage 1, Ziff. 3 Abs. 4).

        Die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden im Übrigen gem. § 4 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung vergeben.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Nichtoffenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-07
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-09-21
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-02-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJB6

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
        Zeughausstraße 2 - 10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        I. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        II. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        III. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 160 GWB Einleitung, Antrag

        I. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        II. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        III. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
        Zeughausstraße 2 - 10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-21

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