Joinery and carpentry installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46040835) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Dülmen Номер конкурса: 46040835 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Augustinus-Grundschule - Ersatzneubau Turnhalle: Trennvorhang
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-O-126Bauleistung
48249 Dülmen
Lieferung und Montage eines Trennvorhanges im Ersatzneubau der Augustinus-Turnhalle
Hinweis Referenzen und Qualifikation der Mitarbeiter (§6a VOB/A):
Die im LV beschriebenen Arbeiten dürfen nur von Arbeitskolonnen ausgeführt werden, die nachweislich über
die erforderliche Qualifikation verfügen. Es sind zwingend und dauerhaft mindestens eine, deutsch
sprechende, sachkundige Fachkraft anwesend sein. Eine Baustellenbesetzung ausschließlich mit Helfern ist
unzulässig. Der Bieter muss vor Auftragsvergabe seine Leistungsfähigkeit, auch mit eigenen, ausreichend
qualifizierten Mitarbeitern das Bauvorhaben durchführen zu können, nachweisen.
Mit der Abgabe des Angebotes sind folgende Angaben beizubringen:
- Angaben zur geplanten Baustellenbesetzung. Hierbei sind die Qualifikationen (Meister / Geselle /
Lehrling / Helfer / Fachwerkern) zu benennen.
- Angaben über die Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Kalenderjahren durchschnittlich
beschäftigten, eigenen Mitarbeiter.
- Angaben über vergleichbare Projekte der letzten 3 Kalenderjahre. Für alle Referenzen sind die
Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu benennen.
Fehlende fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter sowie fehlende Referenzen stellen einen
Ausschlussgrund gemäß §16 4. VOB/A dar.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Hinweis Referenzen und Qualifikation der Mitarbeiter (§6a VOB/A):
Die im LV beschriebenen Arbeiten dürfen nur von Arbeitskolonnen ausgeführt werden, die nachweislich über
die erforderliche Qualifikation verfügen. Es sind zwingend und dauerhaft mindestens eine, deutsch
sprechende, sachkundige Fachkraft anwesend sein. Eine Baustellenbesetzung ausschließlich mit Helfern ist
unzulässig. Der Bieter muss vor Auftragsvergabe seine Leistungsfähigkeit, auch mit eigenen, ausreichend
qualifizierten Mitarbeitern das Bauvorhaben durchführen zu können, nachweisen.
Mit der Abgabe des Angebotes sind folgende Angaben beizubringen:
- Angaben zur geplanten Baustellenbesetzung. Hierbei sind die Qualifikationen (Meister / Geselle /
Lehrling / Helfer / Fachwerkern) zu benennen.
- Angaben über die Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Kalenderjahren durchschnittlich
beschäftigten, eigenen Mitarbeiter.
- Angaben über vergleichbare Projekte der letzten 3 Kalenderjahre. Für alle Referenzen sind die
Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu benennen.
Fehlende fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter sowie fehlende Referenzen stellen einen
Ausschlussgrund gemäß §16 4. VOB/A dar.
Sicherheitstechnische Vorbemerkungen
Die ausgeschriebenen Trennvorhänge sind schwebende Lasten über Personen. Die Ausführung kann daher
nur einer Fachfirma übertragen werden, welche über einen gültigen Schweißbefähigungsnachweis nach DIN EN 1090-2 (vormals
18 800, Teil 7), verfügt. Der Trennvorhang muss der Landesbauordnung, den GUV - Bestimmungen sowie der
DIN 18032, Teil 4 entsprechen.
Patentrechtliche Schutzansprüche sind zu beachten.
Folgende Nachweise sind dem Angebot beizufügen :
1. Genehmigungsausweis für das TÜV - Sicherheitszeichen:
Genehmigungsausweis für das TÜV - Sicherheitszeichen
Ausstellende Dienststelle:"...................................................."
Prüfdatum: "...................................................."
Prüf.-Nr.: "...................................................."
2. Gültiger Schweißbefähigungsnachweis nach DIN EN 1090-2:
Gültiger Schweißbefähigungsnachweis nach DIN EN 1090-2
Ausstellende Dienststelle:"...................................................."
Prüfdatum: "...................................................."
Prüf.-Nr.: "...................................................."
ausgestellt auf: "...................................................."
eigenes Unternehmen: ja oder nein"...................................................."
Dülmen, Tiberstraße 17
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Angebotsöffnung ist gemäß § 14 EU VOB/A nicht bieteröffentlich.
Die Angebotsöffnung ist gemäß § 14 EU VOB/A nicht bieteröffentlich.
10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber,
die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber,
die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V.