Construction work for buildings relating to education and research (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46040535) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Bodenseekreis Номер конкурса: 46040535 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Elektrotechnische Laboreinrichtung
Referenznummer der Bekanntmachung: EST / 31-2104Elektronikschule Tettnang - Sanierungscamp. 2021-2024, elektrotechnische Labore
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Bodenseekreis, als Träger der Elektronikschule Tettnang (EST), führt im Gebäudeteil B die Sanierung der Klassenzimmer, der elektrotechnischen Labore und des zentralen Treppenhauses durch.
Die Sanierungsmaßnahmen werden in zwei Bauabschnitten realisiert:
BA 1 (2024) – Sanierung Klassenzimmer, Labore und Treppenhaus
BA 2 (2025) – Sanierung der Treppenhausfassade/-dach (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung).
LV Gesamtleistung Gewerk
- Haupttitel - Klassenzimmer und Flure - Förderantrag 1
- Haupttitel - Labore, Fassade, Wärmeerzeugung - Förderantrag 2
Neue Laboreinrichtung:
Bestehend aus ca. 140 Experimentiertischen, ca. 15 Experimentierwagen und
ca. 50 Laufmeter Schränke ( Höhe 2 Meter)
Jährlicher Wartungsvertrag
Die Wartung beinhaltet die jährliche Elektroprüfung DGUV V 3
der im Leistungsbeschrieb beschriebenen Elektrolabortische.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.