Construction work (Германия - Тендер #46039968) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KdöR Номер конкурса: 46039968 Дата публикации: 12-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Universitätsmedizin Mainz Errichtung Hybrid OP - Generalunternehmer
Reference number: HO605-040: VR1 - Universitätsmedizin MainzDie Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist eine medizinische Einrichtung der Supramaximalversorgung in Rheinland-Pfalz. Die Kliniken, Institute und Abteilungen sind auf einem dicht bebauten Campus an der Langenbeckstraße 1 in 55131 Mainz untergebracht. Die Gebäude auf dem Campus der Universitätsmedizin werden seit einigen Jahren saniert bzw. durch Neubauten ersetzt. Die Kapazitäten des einzigen Hybrid-OPs der Kardiologie sind ausgeschöpft, daher wird ein neuer Hybrid-OP im Bereich der ehemaligen Cafeteria direkt neben dem sich im Betrieb befindenden Hybrid-OP errichtet, so dass Schleusungen und Versorgungswege gemeinsam genutzt werden können.
Gegenstand der Beschaffung sind die erforderlichen Bauleistungen für die Neuerrichtung des Hybrid-OPs und den Rückbau des Bestands-Hybrid-OPs und die medizinischen Großgeräte (einschl. Beschaffung)
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg Universität zu Mainz KdöR Langenbeckstraße 1 55131 Mainz Die Leistungen sind auf dem Campus der UM Mainz zu erbringen.
Gegenstand der Beschaffung sind alle zur Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Bauleistungen insbesondere gemäß der mit veröffentlichten Maßnahmenbeschreibung einschließlich des medizinischen Großgerätes.
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig.
2. Bieterfragen sind bis 5 Werktage vor der Abgabefrist zu stellen.
3. Teilnahmeanträge und Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen.
4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig.
2. Bieterfragen sind bis 5 Werktage vor der Abgabefrist zu stellen.
3. Teilnahmeanträge und Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen.
4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.