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Data collection and collation services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46039936)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Номер конкурса: 46039936
Дата публикации: 12-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090720231009 12:00Body governed by public lawContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
      Friedrichstr. 149
      Berlin
      10117
      Germany
      E-Mail: vergabe@pd-g.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=71c3e7302eb45ae8d9914fe5d36956e7
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/?tid=71c3e7302eb45ae8d9914fe5d36956e7

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Beratung öffentlicher Auftraggeber
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Schul-IT / Digitalisierung in Schul- und Verwaltungslandschaft - Erhebung

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-I-085
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72314000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH führt Beratungen von Kommunen und relevanten öffentlichen Akteuren im Hinblick auf Schuldigitalisierung sowie Verwaltungsdigitalisierung durch. Dabei geht es beispielsweise um die Konzeption von IT-Strategien, den Ausbau der technischen Infrastruktur in Schulen und Kommunen, die Beschaffung mobiler Endgeräte, die Erstellung einer kommunalen IT-Rahmenplanung und Medienentwicklungsplanung oder die Erarbeitung von IT-Service- und Supportkonzepten. Ziel der Beratungen ist die Unterstützung von Schulträgern im Rahmen der Digitalisierung der Schullandschaft. Die zu erbringenden Leistungen können in Bezug auf den Rahmenvertrag auch für andere Projekte der PD im Themenbereich „Digitalisierung im Schulsystem“ abgerufen werden. Ferner können auch einzelne Beratungen im Bereich der IT für Kommunen zum Leistungsumfang gehören.

        Der inhaltliche Schwerpunkt des Vergabeverfahrens liegt bei der Entwicklung und Auswertung von (Online-) Befragungen sowie von Interviewleitfäden.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        72000000, 72314000, 79342310
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Deutschlandweit

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Standardlos

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 3
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Referenzen:

        Bewertet wird die Vergleichbarkeit der Projektbeschreibung mit der ausgeschriebenen Leistung. Hierzu sind der Ablauf, die Projektinhalte, Herausforderungen und/oder Innovationen sowie der Bezug zur ausgeschriebenen Leistung darzustellen.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

        2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Ände-rung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand-lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014

        3. Unternehmensdarstellung: Darstellung des Unternehmens, möglichst unter Angabe von: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit zu anderen Unternehmen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        4. Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen

        5. Angaben zum Umsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu Eignungskriterium 4: Mindestdeckungssumme von 1.000.000 Euro für Vermögens- und Sachschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert.

        zu Eignungskriterium 5: Durchschnittlich 400.000 EUR p.a. brutto.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        6. Durchschnittliche Anzahl der für den Leistungsgegenstand qualifizierten Berater:innen

        7. Erklärung Anforderungen an Personal

        8. Referenzen

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        zu Eignungskriterium 6: Mindestens 4, davon

        mind. 1 Person ab 8 Jahre Berufserfahrung (bspw. Expert:in)

        mind. 3 Person ab 3 Jahre Berufserfahrung (bspw. Projektmitarbeitende)

        zu Eignungskriterium 8: Der Bewerber weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von Referenzprojekten über in den letzten drei Jahren (Erbringung der wesentlichen Leistungen im Zeitraum 2020 – 2022, ältere Referenzen werden berücksichtigt) erbrachte, mit dem jeweiligen Losinhalt vergleichbare Leistungen unter Berücksichtigung der angegebenen Mindestanforderungen nach.

        Es sind mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen nachzuweisen. Mindestens zwei der Referenzen müssen sich auf Projekte im öffentlichen Dienst beziehen.

        Für jede Referenz gilt folgender Mindeststandard:

        – Aussagekräftige Beschreibung des Projekts (bis zu 2 DIN A4 Seiten, darüber hinausgehende Seiten werden nicht berücksichtigt; Deckblätter o.ä. werden nicht mitgezählt))

        – Leistungszeitraum mind. 4 Monate

        – Projekt ist nach Umfang und Leistung zu mind. 2/3 durchgeführt;

        – Mindestprojektumfang: 40 PT

        – Mindesteigenanteil am Projekt: 20 Personentage

        Die Referenz ist mit dem Leistungsumfang des Vergabeverfahrens vergleichbar, wenn sie den nachfolgend genannten Tätigkeiten gleichkommt:

        - Klärung von Zielen und übergreifenden Fragestellungen im Rahmen der kommunalen Schul-IT und Kommunalen IT

        - Entwicklung, Durchführung und Auswertung von (Online-)Befragungen

        - Entwicklung von Interviewleitfäden

        - Durchführung und Auswertung von Interviews.

        Für jede Referenz sind dabei (unter Verwendung des Formblatts Referenzprojekte jeweils folgende Angaben zu machen:

        a) Bezeichnung des Referenzprojektes

        b) Leistungszeitraum

        c) Leistungsumfang

        d) Auftraggeber:in

        e) Ansprechpartner:in des Auftraggebers/der Auftraggeberin (Telefonnummer, E-Mail)

        f) Projektbeteiligte

        g) Angaben zu Nachunternehmen

        h) Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen (Ablauf, Projektinhalte, Herausforderungen, wenn möglich Innovationen, vorgeschlagene Lösungen für die Auftragnehmer:in)

        i) Darstellung der Eigenleistungen im Projekt

        j) Begründung zum Bezug zwischen Referenzprojekt und Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung.

        Der Nachweis und die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt für eine Bewerbergemeinschaft als solche und nicht für jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft einzeln.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-09
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.

      Es gilt eine abrufbare Höchstmenge von 770 PT.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
        Fax: +49 3090137613
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

        Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

        Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-07

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