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Printing and delivery services (Германия - Тендер #45826097)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Solestadt Bad Dürrenberg
Номер конкурса: 45826097
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231006 09:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Solestadt Bad Dürrenberg
      Hauptstraße 27
      Bad Dürrenberg
      06231
      Germany
      Telephone: +49 3462-9987077
      E-mail: marita.pagel@laga-badduerrenberg.de
      Fax: +49 3462-9987080
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536004
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=536004

    4. Type of the contracting authority:
      Regional or local authority
    5. Main activity:
      General public services
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Erarbeitung und u.Umsetzung eines crossmedialen Konzeptes für ein touristisches Info-Leitsystem

        Reference number: 2023-07-LEILS
      2. Main CPV code:
        79823000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Erstellung eines Besucherleit-und Informationssystems auf dem Gelände der Landesgartenschau, mir dem sich alle geplanten Komponenten der Beschilderung einheitlich und optisch ansprechend umsetzen lassen.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):

      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Solestadt Bad Dürrenberg, Gelände der Landesgartenschau, historischer Kurpark

      4. Description of the procurement:

        siehe Pkt. II.1.4

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-10-23
        End: 2023-11-15
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds:

        Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien

        (Leader) (M19-FP7191)

        Erarbeitung und u.Umsetzung eines crossmedialen Konzeptes für ein touristisches Info-Leitsystem

      13. Additional information:

        Erstellung eines Besucherleit-und Informationssystems auf dem Gelände der Landesgartenschau, mir dem sich alle geplanten Komponenten der Beschilderung einheitlich und optisch ansprechend umsetzen lassen.

        Ergänzendes Informationsangebot und Beschilderung.s. Leistungsverzeichnis

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der

        Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt

        werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim

        Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine

        Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird

        eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen

        Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine

        eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt

        werden.

        Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

        Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

        die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die

        von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als

        Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

        präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

        Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

        Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese

        abzugeben.

        Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD

        VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und

        Unterlagen entsprechend § 44 VgV von nicht präqualifizierten Unternehmen/

        jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft

        und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität

        in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der

        Vergabestelle einzureichen:

        1.

        Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige

        Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des

        Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder

        2.

        Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige

        Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des

        Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

        3.

        Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen

        Stelle des Herkunftslandes

        Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

        Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

        sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

        dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

        nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

        enthalten sind.

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

        Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

        Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

        die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die

        von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als

        Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

        präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

        Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

        Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit

        dem Angebot vorzulegen.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und

        Unterlagen sind entsprechend § 45 VgV von nicht präqualifizierten

        Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/

        Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

        eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die

        letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,

        eine Erklärung über den Umsatz soweit er Leistungen

        betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss

        des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i.

        H. v. mindestens 25.000 EUR.

        Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht

        präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer

        Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten

        Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich

        insbesondere folgende Unterlagen abzufordern: 1.

        Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine

        gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder

        des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

        2.

        Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige

        Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des

        Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im

        Original gültig

        3.

        qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des

        zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder

        gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder

        des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im

        Original gültig)

        4.

        Der Auftraggeber wird - wenn notwendig - von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell

        durchgeführten Selbstreinigung anfordern.

        Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

        Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

        sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

        dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

        nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

        enthalten sind.

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

        Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards

        Der vergabespezifische Mindestlohn für die ausgeschriebeneDienstleistung

        beträgt gem. § 11 TVergG-LSA 13,48 EUR.

        Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes gem. § 11 (3)

        TVergG-LSA kann unter folgendem Link nachvollzogen werden:

        https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek

        /Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads

        /Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

        Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

        die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die

        von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als

        Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

        präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

        Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

        Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit

        dem Angebot vorzulegen.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese

        abzugeben.

        Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD

        VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV vom Bieter

        mit dem Angebot einzureichen:

        1.

        Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).

        Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als

        Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).

        Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.

        3.

        Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)

        Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht

        präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer

        Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten

        Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich

        insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:

        1.

        Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in

        den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu

        vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit

        Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des

        öffentlichen oder privaten Empfängers.

        2.

        Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die

        Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter

        Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.

        3.

        Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im

        Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,

        unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar

        insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind

        4.

        die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des

        Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und

        Forschungsmöglichkeiten

        5.

        Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und

        welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des

        Auftrags verfügt

        Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

        Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

        DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 9

        sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

        dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

        nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

        enthalten sind.

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

        Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

        Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

        die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die

        von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als

        Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

        präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

        Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

        Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit

        dem Angebot vorzulegen.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese

        abzugeben.

        Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD

        VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

        Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV vom Bieter

        mit dem Angebot einzureichen:

        1.

        Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).

        Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als

        Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).

        Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.

        3.

        Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)

        ---

        Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht

        präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer

        Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten

        Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich

        insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:

        1.

        Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in

        den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu

        vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit

        Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des

        öffentlichen oder privaten Empfängers.

        2.

        Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die

        Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter

        Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.

        3.

        Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im

        Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,

        unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar

        insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind

        4.

        die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des

        Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und

        Forschungsmöglichkeiten

        5.

        Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und

        welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des

        Auftrags verfügt

        ---

        Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

        Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

        DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 9

        sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

        dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

        nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

        enthalten sind.

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

        Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

        Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

        die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die

        von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als

        Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese

        präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

        Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

        Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit

        dem Angebot vorzulegen.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese

        abzugeben.

        Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD

        VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 46 VgV vom Bieter

        mit dem Angebot einzureichen:

        1.

        Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).

        Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als

        Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).

        Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.

        3.

        Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 248 VHB Stand 2019)

        Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 45 VgV von jedem nicht

        präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer

        Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten

        Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich

        insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:

        1.

        Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in

        den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu

        vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, mit

        Angabe des Wertes, des Liefer-bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des

        öffentlichen oder privaten Empfängers.

        2.

        Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die

        Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter

        Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.

        3.

        Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im

        Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,

        unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar

        insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind

        4.

        die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des

        Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und

        Forschungsmöglichkeiten

        5.

        Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und

        welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des

        Auftrags verfügt

        Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

        Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

        DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 9

        sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

        dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

        nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

        enthalten sind.

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

        Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes

        Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere

        Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden

        (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124

        GWB zu erklären.

        Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen

        beigelegten Formblatts 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/

        Dienstleistungen“.

        Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem

        Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

        Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen

        werden soll (Nachunternehmer und / oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung

        auf gesondertes Verlangen.

        ---

        Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

        zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe

        öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden,

        wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern

        (auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen

        einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:

        1.

        mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das

        Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder

        der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder

        2.

        mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung

        am Ort der Ausführung gilt.

        Das für die Ausführung der, gemäß Leistungsverzeichnis, zu erbringenden

        Dienst- und/ oder Lieferleistungen maßgebliche Mindeststundenentgelt beträgt

        13,48 EUR.

        Die Grundlage dafür bildet der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder

        DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 10

        i. V. m. § 11 TVergG-LSA. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die für die

        Leistung einschlägigen Entgeltgruppen des zur Anwendung kommenden

        Tarifvertrages zu berücksichtigen sind.

        Die oberhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden

        Entgeltstufen/ Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu

        berücksichtigen.

        Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/

        Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:

        1.

        Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und

        Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)

        Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in

        Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1_ Erklärung

        zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2

        TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.

        ---

        Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/

        Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot

        sind abzugeben:

        1.

        Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4

        TVergG LSA)

        2.

        Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der

        Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)

        3.

        Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022

        Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
        Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-06
      Local time: 09:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-12-06
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-06
      Local time: 09:00
      Place:

      Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH

      Witzlebenweg 7a

      06231 Bad Dürrenberg

      Information about authorised persons and opening procedure:

      Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Gemäß der §§55 VgV und 14 EU VOB/A sind Bieter hierbei nichr zugelassen.

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      Erstellung eines Besucherleit-und Informationssystems auf dem Gelände der Landesgartenschau, mir dem sich alle geplanten Komponenten der Beschilderung einheitlich und optisch ansprechend umsetzen lassen.

      Ergänzendes Informationsangebot und Beschilderung.s. Leistungsverzeichnis

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Landesverwaltungsamt
        Ernst-Kamith-Str. 2
        Halle (Saale)
        06112
        Germany
        Contact person: 06112
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in

        den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist

        zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von

        zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der

        Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der

        zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

        Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2

        GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

        Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

        Gesetzes gestattet ist.

        Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen

        Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134

        GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

        Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

        Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie

        im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der

        Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

        Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs

        Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

        die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

        endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in

        den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist

        zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von

        zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der

        Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der

        zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

        Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2

        GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

        Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

        Gesetzes gestattet ist.

        Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen

        Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134

        GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

        Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

        Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie

        im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der

        Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

        Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs

        Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

        die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

        endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-09-01

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