Building-cleaning services (Германия - Тендер #45825664) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Personal und Organisation Номер конкурса: 45825664 Дата публикации: 06-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Unterhaltsreinigung Familienzentrum Voltmerstraße
Reference number: 18-0755-23Unterhaltsreinigung Familienzentrum Voltmerstraße
Landeshauptstadt Hannover
Voltmerstraße 38
30165 Hannover
Gegenstand dieser Vergabe ist die Unterhaltsreinigung im Familienzentrum Voltmerstraße.
Die Laufzeit beträgt 6 Jahre, vom 01.01.2024 bis 31.12.29.
Das Familienzentrum ist neben einer KITA auch eine Krippe und ein Hort untergebracht, die gereinigt werden müssen.
Reinigungstage: Montag bis Freitag.
An Feiertagen, Heiligabend und Silvester erfolgt keine Reinigung.
Die Unterhaltsreinigung im Familienzentrum Voltmerstraße ist ab 16:30 Uhr bis maximal 06:30 Uhr möglich
Angabe der Eignungskriterien
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger Fristsetzung die fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.
Eigenerklärung über die Verpflichtung, vor Auftragsbeginn eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und der AG den Abschluss der Versicherung innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen.
Mindestdeckungssummen je Schadensfall: 1.000.000,00 € für Sachschäden, 3.000.000,00 € für Personenschäden, 50.000,00 € für Abwasserschäden und 50.000,00 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden (inkl. Schlüsselversicherung)
Benennung von mindestens 1 Referenz zur Unterhaltsreinigung in Kindertagesstätten aus den letzten drei Geschäftsjahren mit Angaben über Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Zu jeder Referenz müssen folgende Angaben gemacht werden:
• Name/Bezeichnung des Auftraggebers
• E-Mail-Adresse der Kontaktperson oder Telefonnummer
• Zeitraum
• kurze Beschreibung der Leistung
• Umsatzvolumen pro Jahr (€)
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen.
Bieter*innen und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Bieter*innen und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
siehe Auftraggeber*innendaten