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IP telephone services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45824862)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Koblenz
Номер конкурса: 45824862
Дата публикации: 06-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023090120231012 09:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Koblenz
      Willi-Hörter-Platz 1
      Koblenz
      56068
      Germany
      Telefon: +49 261-1290
      E-Mail: angebote.zvs@stadt.koblenz.de
      Fax: +49 261-1291010
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY4C2/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY4C2

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Koblenzer Schulen_Breitbandausbau "Graue Flecken" - Dienstleistungskonzession nationale Verhandlungsvergabe ohne TW mit freiwilliger EU-weiter Bekanntmachung

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10-3056-F
      2. CPV-Code Hauptteil:
        64215000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Koblenz (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, den Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen für 9 Schulstandorte abgeschlossen werden.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Koblenzer Schulen 56068 Koblenz Es handelt sich dabei um die folgenden Schulstandorte:

        GS Rübenach, Am Muehlenteich 15, 56072 Koblenz

        GS Kesselheim, Kurfuerst-Schoenborn-Strasse 55, 56070 Koblenz

        GS Immendorf, Schlosshofstrasse 32, 56077 Koblenz

        GS Moselweiß, Schulgasse 16, 56073 Koblenz

        GS Güls, Karl-Moehlig-Strasse 12 A, 56072 Koblenz

        GS Arzheim, In der Felsch 13, 56077 Koblenz

        GS Horchheim, Kirchstrasse 8, 56076 Koblenz

        GS Pfaffendorf, Emser Strasse 125, 56076 Koblenz

        GS Balthasar Neumann, Karl-Friedr.-Goerdeler-Strasse 8, 56076 Koblenz

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Ende: 2025-09-05
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 05.09.2025 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Eine Einhaltung der aufgeführten Termine ist ggf. nicht realistisch. Ein späterer Gesamtfertigstellungstermin kann daher im Rahmen des Angebots angegeben werden; dieser muss im Rahmen der Beantragung der endgültigen Förderbescheide allerdings durch die Fördermittelgeber explizit bestätigt werden. Ansonsten können Angebote, die einen späteren Gesamtfertigstellungstermin vorsehen, nicht berücksichtigt werden.

        Während der Zweckbindungsfrist (vgl. Ziff. 7.5 der Gigabit-Richtlinie) muss ein Anschluss nachfragender Haushalte und Unternehmen zu erschwinglichen Kosten erfolgen. Dies wird auch gewährleistet, soweit die Baumaßnahmen bereits abgeschlossen sind.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:

        Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und im Rahmen der Gigabit-RR (Rahmenregelung der BRD zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"), der Genehmigung der Gigabit-RR durch die EU-Kom. [SA.52732 (2020/N)] sowie der Breitbandleitlinien der Kom. (siehe weiterhin Seite B9 der Beschreibung der Leistung)

      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind

        - Anlage 10 Vorliegendes, vollständig ausgefülltes Formular "Angebot".

        - Technisch-wirtschaftliches Angebot (Ausbaukonzept/ technisches Konzept, Betriebs- und Entstörkonzept, Marketing- und Vertriebskonzept, Konzept zum Zugang auf Vorleistungsebene (max. 3 Seiten), Zeitplan, Nutzung Bestandsinfrastruktur und alternativer Verlegemethoden, Ausführungen zum Wirtschaftlichkeitslückenausgleich gemäß den Anforderungen in Ziff. 6 e) bb) (4) samt Abhandlung aller Aspekte in der dort genannten Reihenfolge.

        Hinterrunter fallen:

        - Sofern relevant: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB.

        - Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht

        älter als 6 Monate).

        - Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F.

        - Sofern relevant: Bietergemeinschaftserklärung.

        - Sofern relevant: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.

        - Sofern relevant: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens.

        - Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020,

        2021, 2022 bzw. 2019, 2020, 2021).

        - Anlage 3 Produktdatenblatt je abgefragtem Produkt gemäß Ziff. 6 e) bb) (4).

        - Anlage 4 "Wirtschaftlichkeitslückenformular" gemäß Ziff. 6 e) bb) (4).

        - Anmerkungen zum Zuwendungsvertrag (Anlage 5) gemäß Ziff. 6 e) bb) (4).

        - Anlage 6 "Erklärung des ausgewählten Betreibers".

        - Anlage 8 "Hinweisblatt zu den Vorleistungspreisen".

        - Anlage 9 "Eigennachweise"

        - Anlage 11 "Eigenerklärung Russland-Sanktionen"

        - Anlage 12 "Erklärung LTTG"

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.

        Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.

        Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:

        Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot

        eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.

        Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung

        herangezogene Preis

        a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem

        Abschlag von 15 v. H.,

        b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.

        berücksichtigt.

        Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die

        bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist

        der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.

        Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:

        Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich

        gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der

        Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der

        beruflichen Erstausbildung beteiligt.

        Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine

        Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem

        ausländischen Bieter abgegeben wurde.

        Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:

        Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich

        gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der

        Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der

        Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.

        Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine

        Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem

        ausländischen Bieter abgegeben wurde.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-12
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-10
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-12
      Ortszeit: 09:00
      Ort:

      Stadtverwaltung Koblenz

      Zentrale Vergabestelle

      Willi-Hörter-Platz 1

      56068 Koblenz

      über

      www.rlp.vergabekommunal.de

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Es sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Es sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Ref. 45
        Willy-Brandt-Platz 3
        Trier
        54290
        Germany
        Kontaktstelle(n): 54290
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Ref. 45
        Willy-Brandt-Platz 3
        Trier
        54290
        Germany
        Kontaktstelle(n): 54290
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Das Verfahren wird an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.

        Die Nachprüfung von wirtschaftlich bedeutsamen öffentlichen Aufträgen kann der landesweit zuständigen Vergabeprüfstelle bei dem für die Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Ministerium obliegen (siehe Ziff. 18.2 VV Öffentliches Auftragswesen).

        Die für unterschwellige Vergaben grundsätzlich anzuwendende Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen Rheinland-Pfalz (VV Öffentliches Auftragswesen) ist nicht auf Sachverhalte anzuwenden, für die in den §§ 116 und 149 GWB Ausnahmen von der Anwendbarkeit des Teils 4 des GWB vorgesehen sind. Insofern greift bezüglich der VV Öffentliches Auftragswesen vorliegend der Ausnahmetatbestand des § 149 Nr. 8 GWB.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Das Verfahren wird an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.

        Die Nachprüfung von wirtschaftlich bedeutsamen öffentlichen Aufträgen kann der landesweit zuständigen Vergabeprüfstelle bei dem für die Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Ministerium obliegen (siehe Ziff. 18.2 VV Öffentliches Auftragswesen).

        Die für unterschwellige Vergaben grundsätzlich anzuwendende Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen Rheinland-Pfalz (VV Öffentliches Auftragswesen) ist nicht auf Sachverhalte anzuwenden, für die in den §§ 116 und 149 GWB Ausnahmen von der Anwendbarkeit des Teils 4 des GWB vorgesehen sind. Insofern greift bezüglich der VV Öffentliches Auftragswesen vorliegend der Ausnahmetatbestand des § 149 Nr. 8 GWB.

        Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Ref. 45
        Willy-Brandt-Platz 3
        Trier
        54290
        Germany
        Kontaktstelle(n): 54290
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-01

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