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Office furniture (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45786396)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Delbrück
Номер конкурса: 45786396
Дата публикации: 05-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120230919 12:00Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Delbrück
      Springpatt 3
      Delbrück
      33129
      Germany
      Telefon: +49 5250/996-243
      E-Mail: vergabestelle@delbrueck.de
      Fax: +49 5251/1322736-243
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRNL6CQ/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRNL6CQ

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neubau Rathaus Delbrück, lose Möblierung

        Referenznummer der Bekanntmachung: 19092023-1200
      2. CPV-Code Hauptteil:
        39130000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Ausgeschrieben wird das Neumobiliar sowie Fensterbehänge für den Neubau des Rathauses der Stadt Delbrück, Himmelreichallee 20,

        33129 Delbrück.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Stadt Delbrück Himmelreichallee 20 33129 Delbrück

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung, Montage und verwendungsfähige Aufstellung der Büromöbel am Verwendungsort

        gemäß Planung. Dazu gehört Ein-/An-/Aufbau aller Einrichtungsgegenstände inkl. des jeweiligen Zubehörs, sowie aller evtl.Montagearbeiten. Alle elektromotorischen Tische müssen vom AN auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die Möblierungspläne werden dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt.

        Für die Positionen der Fensterbehänge ist ein Aufmaß der fertigen Baumaße vor Produktion in die Einheitspreise einzukalulieren.

        Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle technischen Regeln und behördlichen Vorschriften einzuhalten, die mit der Werkstoffauswahl,

        Bemessung, Herstellung und Funktion der zur erbringenden Leistung im Zusammenhang steht. Es sind grundsätzlich nur zugelassene und mit entsprechenden Prüfzeugnissen versehene Bauarten und Materialien zu verwenden. Alle Maße und Angaben sind eigenverantwortlich zu überprüfen. Die gestalterischen Vorgaben des Auftraggebers sind verbindlich einzuhalten.

        Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine angemessene Schulung/ Unterweisung der Beschäftigten der Auftraggeberin durchzuführen. Die Terminfestlegung erfolgt in Absprache mit der Auftraggeberin.

        Im Einheitspreis enthalten ist der Abtransport sämtlicher Verpackungsmaterialien von der Baustelle.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Ende: 2023-12-08
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach dem Preis.

        Der AG behält sich jedoch vor, zur Bewertung der Produktqualität von den in die engere Wahl kommenden Bietern eine Bemusterung der im LV unter Pkt. 1.4 genannten Artikel zu fordern.

        Die Bewertung erfolgt dann nach der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

        - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124 LD)

        - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

        als vorläufigen Nachweis vorzulegen.

        Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:

        - Benennung von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben:

        Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,

        - Angabe der Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten unter Nennung der für die Leitung vorgesehenen Personen,

        - Bescheinigung Eintragung Berufsregister,

        - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt

        eine solche Bescheinigung ausstellt,

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        s.o. unter III.1.1

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) s.o. unter III.1.1

        2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle technischen Regeln und behördlichen Vorschriften einzuhalten, die mit der Werkstoffauswahl,

        Bemessung, Herstellung und Funktion der zur erbringenden Leistung im Zusammenhang steht. Es sind grundsätzlich nur zugelassene und mit entsprechenden Prüfzeugnissen versehene Bauarten und Materialien zu verwenden. Alle Maße und Angaben sind eigenverantwortlich zu überprüfen. Die gestalterischen Vorgaben des Auftraggebers sind verbindlich einzuhalten.

        3) Umwelt- und Qualitätskriterien

        In Anlehnung an § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird bei der vorliegenden Ausschreibung geprüft, dass bei den

        Herstellungsverfahren, den verwendeten Materialien und der Wiederverwertbarkeit ausdrücklicher Wert auf Umweltverträglichkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit gelegt wird. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden.

        Die Konzeption der Produkte muss konsequent ökologisch und nachhaltig aufgebaut sein. Sie sollen aus nur wenigen, sortenrein zu

        trennenden und leicht zu recycelnden Materialien bestehen. Auf einen ressourcenschonenden, minimalistischen Materialeinsatz wird

        besonderer Wert gelegt.

        Einzelne Teile, die einer Abnutzung unterliegen oder durch unsachgemäße Nutzung zerstört werden können, müssen austauschbar sein.

        Dies setzt voraus, dass die defekten oder abgenutzten Teile entfernbar und die Ersatzteile montierbar sind.

        Zertifizierungen, Qualitätssiegel, Bescheinigungen, Prospekte, Zeichnungen und Auszeichnungen, die die Erfüllung der Anforderungen belegen, sind dem Angebot beizulegen:

        - GS geprüft

        - LGA schadstoffgeprüft

        - PEFC Zertifizierungen

        - Umweltschutz-Zertifizierungen

        - Präqualifizierung der IHK

        - Qualitätsmanagement ISO 9001

        - Umwelt ISO14001

        - Energieaudit DIN EN 16247-1

        - oder vergleichbar.

        Die Hersteller der Standard-Büromöbel sowie der Stapelstühle Pos. 04.0040 und Klapptische Pos. 04.0010 müssen zwingend ein

        Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 eingeführt, angewendet und zertifiziert haben.

        Die angebotenen Standard-Büromöbelsysteme müssen das Quality Office-Zeichen führen. Damit entsprechen die Produkte der Leitlinie

        "Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze" und sind somit überdurchschnittlich gut für die Gestaltung aktueller Büroarbeitswelten geeignet.

        Alle Unterlagen sind mit dem Angebot in digitaler Form zu übergeben.

        4) Produktanforderungen

        Alle angebotenen Produkte müssen Serienprodukte sein.

        Die Produktgruppen des Standard-Büromöbelsystems sowie Ersatz- und Zusatzteile müssen noch mindestens 10 Jahre lieferbar

        sein. Technische Verbesserungen bleiben vorbehalten.

        Auf die Produktgruppe des Standard-Büromöbelsystems muss der Anbieter bzw. der Hersteller 60 Monate Garantie gewähren.

        Ausgenommen werden dürfen Verschleißteile wie z.B. Stoffbezüge oder Motoren.

        Die Auftraggeberin ist berechtigt, für alle angebotenen Teile, Materialien oder Stoffe Prüfzeugnisse amtlicher oder amtlich

        anerkannter Prüf-Institute zu verlangen.

        Mit dem Angebot sind alle erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der geforderten Leistungsmerkmale in digitaler Form einzureichen,

        z.B. Leistungsmerkmale der Tischsteuerung/Motoren, Orga-Accessoires für Rollcaontainer, etc.

        5) Materialanforderungen

        Sämtliche Oberflächen müssen mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel behandelbar sein.

        1. a) Schichtstoffplatten

        Schichtstoffplatten müssen aus Gütemehrschichtenfeinspanplatten E1 nach DIN EN 312-2:1996-11 bzw. Spantischlerplatten E1,

        nach DIN 68705-2:2003-10 mit einer HPL-Beschichtung nach DIN EN 438 oder Melaminharzdirektbeschichtung nach DIN EN

        14322 mit Gegenzugmaterial wie die Plattenoberseite ausgeführt sein.

        Die Oberflächen müssen kratz- und stoßfest sowie blendfrei sein (Glanzgrad seidenmatt und strukturiert). Ihre Beschaffenheit und

        Oberflächengüte müssen der DIN 68861 entsprechen und somit beständig gegen im Büro üblichen Chemikalien, Fette, Säuren und

        Alkohol sein.

        Sämtliche Kanten sind durch ABS-Umleimer in einer Mindeststärke von 2 mm zu schützen. Die Ausführung der Kanten an

        Tischplatten als Laserkante ist wünschenswert, aber nicht zwingend.

        Der Auftraggeber behält sich vor, die Oberflächendekore der Möblierung im Zuge der Auftragsvergabe aus dem Standard-Materialkatalog

        des Anbieters zu wählen, um ggf. Farbabweichungen unterschiedlicher Fabrikate auszugleichen. Grundsätzlich müssen folgende Varianten

        preisgleich zur Verfügung stehen:

        Uni-Farben: helles Weiß, abgedunkeltes Weiß, Grau, erdige grau-braun Töne, Dunkelgrau

        Holzdekore: Eiche Hell / Natur, Ahorn, Holz dunkel (Eiche dunkel, Wenge, Nussbaum o.ä.)

        1. b) Holzprodukte:

        Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige

        Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.

        Die Holzteile sind unter Verwendung von Holzwerkstoffen herzustellen, die der ChemVerbotsV (insbesondere §1 Abs. 1) genügen.

        Holzwerkstoffe müssen entsprechend der DIN EN 14322 gefertigt sein. Das Tischplattenträgermaterial muss hinsichtlich der hohen

        Anforderungen einer reduzierten Formaldehydabgabe dem Standard E1E05 bzw. TSCA (CARB2) entsprechen.

        1. c) Kunststoffe

        Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und UV-beständig sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und

        atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft

        entsprechen. Kunststoffoberflächen müssen mit einem feuchten, weichen Tuch mit Seife oder handelsüblichen Reinigungsmitteln -

        am besten in Wasser verdünnt gereinigt werden können.

        1. d) Polsterschäume

        Alle eingesetzten Polsterschäume sind FCKW-frei geschäumt.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Bei den in den Teilleistungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.

        Soweit die Leistungsbeschreibungen auf Normen und Zertifizierungen Bezug nehmen, sind diese als technische Mindestanforderungen zu werten. Den geforderten Leistungskriterien nach innerstaatlichen DIN-Normen steht die entsprechende europäische Normierung (CEN / EN) gleich. Wird die Leistung nach einer europäischen Norm oder entsprechenden Norm des Herkunftslandes angeboten, ist diese in ihrer Bezeichnung und ggf. dem Wortlaut dem Angebot beizufügen. Gleichwertige Normen und Zertifizierungen nach dem Recht des Herkunftslandes sind zugelassen; in diesem Fall ist die Gleichwertigkeit durch eine entsprechende Bescheinigung einer vom Bieter / Hersteller unabhängigen Stelle als Anlage zum Angebot nachzuweisen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-19
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-27
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-09-19
      Ortszeit: 12:00
      Ort:

      Stadtverwaltung Delbrück, Gebäude Springpatt 3, 33129 Delbrück, Zimmer 17 C

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Gem. § 55 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach dem Preis.

      Der AG behält sich jedoch vor, zur Bewertung der Produktqualität von den in die engere Wahl kommenden Bietern eine Bemusterung der im LV unter Pkt. 1.4 genannten Artikel zu fordern.

      Die Bewertung erfolgt dann nach der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48147
        Telefon: +49 251-4111691
        Fax: +49 251-4112165
        Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

        Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

        - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

        - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

        Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

        - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

        - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

        Vergabekammer Westfalen
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48147
        Telefon: +49 251-4111691
        Fax: +49 251-4112165
        Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-31

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