Software package and information systems (Германия - Тендер #45786163) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Harz - Fachdienst Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 45786163 Дата публикации: 05-09-2023 Сумма контракта: 620 684 085 (Российский рубль) Цена оригинальная: 10 515 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware für die Schülerbeförderung
Reference number: EU LÖ 083/23Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware für die Schülerbeförderung, im Rahmen des Modellprojekt "harzbewegt"
Landkreis Harz
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die in der im Internet unter der in der Bekanntmachung genannten Adresse www.evergabe.sachsen-anhalt.de veröffentlichten Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffung einer Schulverwaltungssoftware im Rahmen des geförderten Bundesprojektes „harzbewegt“. Der Auftraggeber ist der Landkreis Harz.
Im Modellprojekt "harzbewegt“ soll der ÖPNV moderner, digitaler, innovativer und attraktiver gestaltet werden. Unter dem Aspekt der Digitalisierung soll für das angestrebte ID-basiertes Ticketing im Schülerverkehr eine Schulverwaltungssoftware für die Schülerbeförderung angeschafft werden, um die Prozesse der Antragsstellung, Bearbeitung, Routenplanung und Bescheiderteilung zu digitalisieren.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535724&criteriaId=32202
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535724&criteriaId=32204
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535724&criteriaId=32203
-elektronisches Verfahren-
Information about authorised persons and opening procedure:- elektronisches Verfahren-
- elektronisches Verfahren-
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30
Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages
führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
2. Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 160 Abs. 3 GWB:
"Der [Nachprüfungs]Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30
Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages
führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
2. Einlegung von Rechtsbehelfen nach § 160 Abs. 3 GWB:
"Der [Nachprüfungs]Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."