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Electric vehicles (Германия - Тендер #45786157)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Kommunale Fuhrparkservice Potsdam GmbH
Номер конкурса: 45786157
Дата публикации: 05-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120231004 12:00OtherContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01B0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Kommunale Fuhrparkservice Potsdam GmbH
      Großbeerenstraße 231 Haus 2
      Potsdam
      14480
      Germany
      Telephone: +49 331661-9409
      E-mail: dieter.mueller@swp-potsdam.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJV6LPD/documents
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YJV6LPD

    4. Type of the contracting authority:
      Other type: Kommunalunternehmen
    5. Main activity:
      Other activity: Fuhrparkmanagement
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Kleintransporter mit Elektromotor

        Reference number: 08_230731_KFP-EU_DM
      2. Main CPV code:
        34144900
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Die Kommunale Fuhrparkservice Potsdam GmbH als Bedarfsträger für das gegenständliche Vergabeverfahren benötigt 14 baugleiche Kleintransporter mit Elektromotor.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        34110000
      3. Place of performance:
      4. Description of the procurement:

        Die Kommunale Fuhrparkservice Potsdam GmbH betreibt den Fuhrpark der Landeshauptstadt Potsdam. Dabei erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen im Bereich des Fuhrparkmanagements für die Landeshauptstadt Potsdam sowie ihre Einrichtungen und Unternehmen, an denen sie beteiligt ist. Für die Erweiterung des Fuhrparks sowie als Ersatz benötigt der Auftraggeber vierzehn baugleiche Kleintransporter mit Elektromotor.

      5. Award criteria:
        Quality criterion - Name: Lieferzeit / Weighting: 35
        Price - Weighting: 65
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-11-01
        End: 2025-01-31
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        1. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu: Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Name der vertretungsberechtigten und geschäftsführenden Personen sowie Namen und Erreichbarkeit des Ansprechpartners für dieses Vergabeverfahren und dessen Stellvertreter.

        2. Aktuelle Kopie über die Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister des B Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (am Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate), soweit eine solche Eintragung nach den jeweiligen Bestimmungen des Staates am Sitz des Unternehmens verpflichtend vorgesehen ist. Soweit keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.

        3. Negativerklärung des Bieters, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 149 Abs. 2 GewO vorliegen.

        4. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter, im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.

        5. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über wettbewerbskonformes Verhalten.

        6. Eigenerklärung des Bieters, im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft über die Fähigkeit, die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch im Falle einer Beauftragung sämtliche Projektmodalitäten, insbesondere mündliche/telefonische/schriftliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abwickeln und dem Auftraggeber jederzeit ein Mitarbeiter für Abstimmungsfragen zur Verfügung stellen zu können, der die deutsche Sprache mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrscht.

        7. Für Bieterrgemeinschaften: Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 2 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Weiter haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bietergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.

        8. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 142 GWB nicht vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 GWB sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen.

        9. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers, dass die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG nicht vorliegen.

        10. Negativerklärung in Insolvenzsachen des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (am Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate).

        11. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über:

        - die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung

        - die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft und die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft

        - die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern oder Abgaben.

        12. Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft sowie jedes Unterauftragnehmers zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der VO EU/833/2914 in der Fassung des Art. 1. Ziff. 23 der VO EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ("Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs").

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        1. Eigenerklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Kleintransportern, unabhängig von der Antriebsform) des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen.

        Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens EUR 1 Mio. erreicht hat. Der Nachweis ist eine Mindestanforderung.

        2. Aktuelle Bonitätsauskunft (am Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate) einer anerkannten unabhängigen Wirtschaftsauskunftei mit Bewertung der Bonität des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus der sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters für den Auftrag ergibt. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt für den Auftrag nur dann als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens EUR 1 Mio. erreicht hat.

      3. Technical and professional ability:
      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Angebote, die verspätet sind, werden ausgeschlossen.

        Die Angebote aller Bieter, die die Mindestanforderungen erfüllen und bei denen keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden inhaltlich entsprechend der aufgestellten Kriterien bewertet. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-04
      Local time: 12:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-11-30
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-04
      Local time: 12:00
      Information about authorised persons and opening procedure:

      Bieter sowie deren Vertreter sind zur Öffnung nicht zugelassen.

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      Bieter sowie deren Vertreter sind zur Öffnung nicht zugelassen.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
        Heinrich-Mann-Allee 107
        Potsdam
        14473
        Germany
        Contact person: 14473
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

        Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
        Heinrich-Mann-Allee 107
        Potsdam
        14473
        Germany
        Contact person: 14473
    5. Date of dispatch of this notice
      2023-08-31

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