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Software maintenance and repair services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45785935)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch den Bundesminister der Justiz, dieser vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
Номер конкурса: 45785935
Дата публикации: 05-09-2023
Сумма контракта: 11 209 856 (Российский рубль) Цена оригинальная: 189 906 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120231004 23:59National or federal Agency/OfficeContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch den Bundesminister der Justiz, dieser vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
      Zweibrückenstr. 12
      München
      80331
      Germany
      E-Mail: vergabestelle@dpma.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531619
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=531619

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Gewerblicher Rechtsschutz
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Pflege für ivanti DSM und Powershell

        Referenznummer der Bekanntmachung: BUL 68/23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        72267000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Leistung in zwei Lose aufgeteilt:

        Los 1: Pflegeleistungen für je 6.200 Lizenzen ivanti DSM netinstall, ivanti DSM OS Deployment, ivanti DSM Advanced Patch Management

        Los 2: Pflegeleistungen für 6.200 Lizenzen NWC Services Powershell Extensions für ivanti DSM

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 189 906.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Pflege für ivanti DSM

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        72267000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Die Lieferung der Programmstände erfolgt elektronisch.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Pflegeleistungen für je 6.200 Lizenzen ivanti DSM netinstall, ivanti DSM OS Deployment, ivanti DSM Advanced Patch Management

        Laufzeit: 01.10.2023 für 36 Monate

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 179 862.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 36
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Pflege für NWC Powershell Extensions

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        72267000
      16. Erfüllungsort:
      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Pflegeleistungen für 6.200 Lizenzen NWC Services Powershell Ex-tensions für ivanti DSM

        Laufzeit: 01.10.2023 für 36 Monate

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 10 044.00 EUR
      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 36
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Mindestjahresumsatz

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Das Eignungskriterium "Mindestjahresumsatz" ist erfüllt, wenn die drei vom Bieter angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens 350.000 Euro (Los 1) oder 20.000 Euro (Los 2) entsprechen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 23:59
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-05
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Erforderlich ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB.

      Nachweis: Eigenerklärung

      Erforderlich ist ferner die Abgabe einer Eigenerklärung zum Russland-Bezug nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung

      (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

      Nachweis: Eigenerklärung

      Die weiteren Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Nach § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Nach § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-31

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