Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #45784904) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG Номер конкурса: 45784904 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planungsleistungen zur Umnutzung des Betriebsgeländes Agathofstraße 15 als Teil der Phase A im Projekt „Betriebshöfe 2030“
Reference number: 263/922Konzeptstudien sowie umfassende Planungsleistungen etc. für das Betriebsgelände Agathofstraße 15 in Kassel.
Kassel
Die KVG beauftragte in 2022 eine Machbarkeitsstudie zur Ausrichtung der Betriebshöfe. Für die Erweiterung und Modernisierung der Straßenbahn- und Busflotte sind bis 2030 die bestehenden Betriebshöfe der KVG zu erweitern und zu modernisieren. Das Gesamtprojekt wird dafür in 2 Phasen aufgeteilt, nämlich:
Phase A: Umbau und Modernisierung des Standortes Sandershäuser Straße 23 sowie Erweiterung um die Standorte Agathofstraße 15 und Sandershäuser Straße 59
Phase B: Umbau und Modernisierung des Standortes Wilhelmshöhe zum Betriebshof für Straßenbahnen
Gegenstand dieses Vergabeverfahren sind die Planungsleistungen für eine Umnutzung des Geländes Agathofstraße 15 für zukünftige Zwecke der KVG. Die weiteren Planungsleistungen der Phase A sowie die Leistungen der Phase B will die KVG erst später realisieren.
Im Bestand befinden sich auf dem Standort Agathofstraße 15 die ehemaligen Werkshallen und das Verwaltungsgebäude der Firma Hübner GmbH & Co. KG. Die kurz- und langfristige Umnutzung des Geländes ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die KVG ein interdisziplinäres Planungsteam beauftragen, welches die wesentlichen Fachplaner umfasst. Gesucht wird ein zuverlässiges, leistungsfähiges und qualifiziertes Planungsteam, das die Planungsleistungen effizient und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes erbringt. Gleichzeitig werden ein hohes Verständnis von Funktionalität sowie eine lösungsorientierte Kreativität erwartet, um der KVG bestmögliche Ideen aufzuzeigen und diese dann umzusetzen.
Aus diesem Grund will die KVG verschiedene Konzeptstudien etc. sowie bestimmte Planungs- und Ingenieurleistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen), Tragwerksplanung und Technischen Ausrüstung sowie die Planungsbegleitende Vermessung, die Bauvermessung und die Sicherheits- und Gesundheitskoordination beauftragen. Die genauen Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen). Ein Planungsteam bzw. Generalplaner soll diese Leistungen, ggf. unter Einbindung der entsprechenden Fachplaner als Nachunternehmer (Unterauftragnehmer), erbringen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die KVG stellt potenziellen Bewerbern die Anlage A sowie die zugehörige Bewertungsmatrix elektronisch zur Verfügung. Die Anlage A enthält für den Teilnahmewettbewerb Ausschlusskriterien, die zwingend einzuhalten sind, sowie Vorgaben zu den Bewertungskriterien. Anhand der Bewertungskriterien trifft die KVG die Auswahl aus den grundsätzlich geeigneten Bewerbern, mit denen sie das Verhandlungsverfahren fortsetzen will.
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine (technisch bedingte) fiktive Angabe. Die genaue Vertragslaufzeit ergibt sich aus den jeweiligen Planungsergebnissen und deren Umsetzung.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß SektVO durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber die ausgefüllte und an den gekennzeichneten Stellen unterzeichnete Anlage A einzureichen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage A.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
- Die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen;
- Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 3 Mio. und für Vermögensschäden von mindestens EUR 3 Mio. muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage A.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
• Für Planungs- und Ingenieurleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume:
Mindestens eine Referenz für Planungs- und Ingenieurleistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen mit anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) über EUR 300.000 (netto), bearbeitete Leistungsphasen mindestens LPH 2 und 3, Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone 3 gem. Anlage 10 zu § 35 Abs. 7 HOAI, 10.2. Objektliste Gebäude bzw. 10.3 Objektliste Innenräume, Leistungsphase 3 wurde frühestens 2018 abgeschlossen.
• Für Planungs- und Ingenieurleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen:
Mindestens eine Referenz für Planungs- und Ingenieurleistungen der Objektplanung gem. § 45 HOAI für Verkehrsanlagen mit anrechenbaren Kosten (KG 300 nach DIN 276) über EUR 300.000 (netto), bearbeitete Leistungsphasen mindestens LPH 2 und 3, Leistungsphase 3 wurde frühestens 2018 abgeschlossen.
Siehe Vergabeunterlagen (Vertrag).
Siehe Vergabeunterlagen (Vertrag).
Bei der Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) handelt es sich um eine (technisch bedingte) fiktive Angabe. Die genaue Vertragslaufzeit ergibt sich aus den jeweiligen Planungsergebnissen und deren Umsetzung.
Die KVG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Die KVG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.