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Accumulators, primary cells and primary batteries (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45784480)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Logistikzentrum der Bayerischen Polizei
Номер конкурса: 45784480
Дата публикации: 05-09-2023
Сумма контракта: 30 104 506 (Российский рубль) Цена оригинальная: 510 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120231002 10:00Regional or local Agency/OfficeContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Logistikzentrum der Bayerischen Polizei
      Ernst-Reuter-Str. 119
      Hof
      95030
      Germany
      Telefon: +49 9281778950
      E-Mail: bpp.hof.lzbp@polizei.bayern.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/106C9A98-9FDA-4EC7-8F3D-742C9CC239B5
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/106C9A98-9FDA-4EC7-8F3D-742C9CC239B5

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batterien, Akkus und Ladegeräten

        Referenznummer der Bekanntmachung: LZBP-8014-1-4
      2. CPV-Code Hauptteil:
        31400000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Batterien, Akkus, Foto-Batterien, Lithiumzellen, Uhrenbatterien/Hörgerätebatterien/Rechnerzellen und Ladegeräten abzuschließen. Insgesamt sind bayernweit ca. 500 abrufberechtigte Abnahmestellen mit den vorgenannten Artikeln zu versorgen.

         

        Der Vertrag beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.12.2023 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vgl. § 3 BVB.

         

        Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 510 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        31400000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        in den Vergabeunterlagen aufgeführt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Batterien, Akkus, Foto-Batterien, Lithiumzellen, Uhrenbatterien/Hörgerätebatterien/Rechnerzellen und Ladegeräten abzuschließen. Insgesamt sind bayernweit ca. 500 abrufberechtigte Abnahmestellen mit den vorgenannten Artikeln zu versorgen.

         

        Der Vertrag beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.12.2023 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vgl. § 3 BVB.

         

        Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 510 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-01
        Ende: 2025-11-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Vertrag beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.12.2023 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vgl. § 3 BVB.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Siehe Vergabeunterlagen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Erklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Siehe 1) - Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Darstellung von geeigneten, mit der ausgeschriebenen Leistung (Belieferung mit Batterien, Akkus und Ladegeräten) vergleichbaren, erbrachten Referenzen in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist).

        2) Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführendenn Leistungen angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle hierfür gesetzten Frist, eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Siehe Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-02
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-02
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Siehe Vergabeunterlagen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
        Promenade 27
        Ansbach
        91522
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91522
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981531837
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        oder

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

         

        2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        oder

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

         

        2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-31

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