Machinery for mining, quarrying, construction equipment (Германия - Тендер #45754138) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: EDG Entsorgung Dortmund GmbH Номер конкурса: 45754138 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung einer Laderaupe mit 29 bis 32 t Betriebsgewicht und einem Schaufelvolumen von 4 bis 4,5 cbm
Reference number: 152342Lieferung einer Laderaupe mit 29 - 32 t Betriebsgewicht und einem Schaufelvolumen von 4 - 4,5 cbm
Lieferung einer Laderaupe mit 29 - 32 t Betriebsgewicht und einem Schaufelvolumen von 4 - 4,5 cbm
Lieferung einer Laderaupe mit 29 - 32 t Betriebsgewicht und einem Schaufelvolumen von 4 - 4,5 cbm
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
Zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung mit Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen über die Lieferung von Laderaupen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Laderaupe) vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
a) die Lieferung von Laderaupen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit einem Auftragswert (bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen: einem anteiligen Auftragswert der vom Unternehmen selbst ausgeführten Leistungen) von mindestens 400.000 EUR (ohne MwSt.) und
b) die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal).
Die Nachweisführung erfolgt:
zu a) durch eine Referenzliste mit mind. 3 Referenzen über die Lieferung von Laderaupen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und
zu b) durch die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal; es sind für jedes der genannten Geschäftsjahre jeweils gesonderte Angaben zu machen.
1. Auf Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) sind wir als Ihr beauftragendes Unternehmen verpflichtet, Sie auf die "Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen" - diese werden ebenfalls Vertragsbestandteil - hinzuweisen.
2. Überschreitet die Auftragnehmerin die Lieferzeit kann die EDG - neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen - eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferleistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche verlangen. Jeder Werktag einer angefangenen Woche wird als 1/6 Woche gerechnet. Die Vertragsstrafe beträgt maximal 5%. Die EDG kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen.
Die Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit führt zum sofortigen Schuldnerverzug.
3. Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der EU ist eine Eigenerklärung zum Russland - Sanktionspaket abzugeben. Hierzu ist das vom Auftraggeber vorgegebene Formblatt zu verwenden.
Wir bitten Sie, Rückfragen bis zum 27.09.2023 zu stellen, um eine ordnungsgemäße Antwort gewährleisten zu können. Die Rückfragen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Metropole Ruhr für alle Interessenten beantwortet. Alle Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die im Abschnitt 1.3 dieser Bekanntmachung angegebenen Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDYDLGC
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDYDLGC
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur
wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit
der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10
Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffenen Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur
wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit
der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10
Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffenen Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster