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Horticultural services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45754107)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Solestadt Bad Dürrenberg
Номер конкурса: 45754107
Дата публикации: 04-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083020231005 09:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Solestadt Bad Dürrenberg
      Hauptstraße 27
      Bad Dürrenberg
      06231
      Germany
      Telefon: +49 3462-9987077
      E-Mail: marita.pagel@laga-badduerrenberg.de
      Fax: +49 3462-9987080
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535660
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535660

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Umsetzung von Vorhaben der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER) (M19-EP7101), Lieferung und Pflanzungen / Staudendreieck / Apothekerberg

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-LESP
      2. CPV-Code Hauptteil:
        77300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Lieferung, Pflanzung und Pflege von Stauden und Geophyten auf dem Gelände der Landesgartenschau Bad Dürrenberg im historischen Kurpark

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Solestadt Bad Dürrenberg, Gelände der Landesgartenschau, historischer Kurpark

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        siehe II.1.4

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-20
        Ende: 2024-10-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Mehrer Hauptangebote sind nicht zugelassen

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der

        Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt

        werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim

        Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine

        Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird

        eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen

        Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine

        eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt

        werden. Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

        Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

        die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

        (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer,

        unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von

        Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung

        für die Präqualifikation erfüllen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

        Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

        Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen.

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für

        diese abzugeben.

        Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB

        2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

        ---

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und

        Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 1 VOB/A von nicht präqualifizierten

        Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder

        Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten

        Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, auf

        gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen

        Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige

        Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des

        Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder

        2.

        Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer

        oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des

        Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

        3.

        Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen

        Stelle des Herkunftslandes

        Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

        Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

        sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

        dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

        nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

        enthalten sind.

        ---

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

        Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

        Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

        (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer,

        unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von

        Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren

        Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung

        für die Präqualifikation erfüllen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

        Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

        Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für

        diese abzugeben.

        Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB

        2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

        ---

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und

        Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 2

        VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht

        präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem

        anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch

        genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

        die Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.

        eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die

        letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,

        eine Erklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen

        betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss

        des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i.

        H. v. mindestens 10.000 EUR.

        Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine

        gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder

        des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

        Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige

        Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des

        Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im

        Original gültig

        qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des

        zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder

        des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im

        Original gültig)

        Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung

        einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates.

        Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

        Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

        sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

        dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

        nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

        enthalten sind.

        ---

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind eine

        Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards

        Für die Ausschreibung sind die Vorgaben der Tarifverträge für den Garten-,

        Landschafts- und Sportplatzbau zu beachten, aus denen sich die hier relevanten

        Entgelte ergeben. Abrufbar unter:

        https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares

        /uPscfMaYWWMn7NDcsyBzgVOAY4LwbFEU

        Einschlägig sind die folgenden Tarifverträge:

        Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Gehaltstarifvertrags für Angestellte im

        Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland

        vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 22. Juli 2019 - vom 24. August 2021

        Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-,

        Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland - vom 20.

        Dezember 1995

        Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Lohntarifvertrages für gewerbliche

        Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik

        Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 22. Juli 2019 - vom 24.

        August 2021

        Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird

        ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA

        und beträgt demnach 13,48 EUR.

        Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter

        folgendem Link nachvollzogen werden: https://evergabe.sachsen-anhalt.de

        /fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads

        /Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

        die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

        (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer,

        unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von

        Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren

        Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung

        für die Präqualifikation erfüllen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

        Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

        Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

        und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

        (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für

        diese abzugeben.

        Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB

        2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

        ---

        Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A

        vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:

        1.

        Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).

        2.

        Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als

        Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).

        Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.

        ---

        Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 3 VOB/A von jedem

        nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied

        einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht

        präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen

        werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:

        1.

        Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in

        den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu

        vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind,

        wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die

        ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.

        2.Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die

        Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter

        Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.

        3.

        Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig

        davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar

        insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und

        derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt

        4.

        Erlaubnis nach §7 und Inhaber von Befähigungsscheinen nach § 20

        Sprengstoffgesetz

        5.

        Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren

        jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen

        mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.

        Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und

        welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des

        Auftrags verfügt

        ---

        Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

        Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

        sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

        dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

        nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

        enthalten sind.

        Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

        Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards

        Befähigungsschein über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß

        der §§ 7 und 20 SprengG ist mit den Unterlagen vorzulegen

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes

        Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere

        Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden

        (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124

        GWB zu erklären.

        Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen

        beigelegten Formblatts 124 „Eigenerklärung zur Eignung“.iese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem

        Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

        Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen

        werden (Nachunternehmer und / oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung auf

        gesondertes Verlangen.

        ---

        Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

        zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe

        öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden,

        wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern

        (auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen

        einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:

        1.

        mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das

        Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder

        der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder

        2.

        mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung

        am Ort der Ausführung gilt.

        Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt wird

        ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG-LSA

        und beträgt demnach 13,48 EUR.

        Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen der zur Anwendung

        kommenden Tarifverträge sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des

        vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden Entgeltstufen/

        Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.

        Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/

        Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:

        1.

        Formblatt 1 Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und

        Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)

        2.

        ergänzende Vertragsbedingungen zu VHB 221/ 222 Kalkulation der

        Preisermittlung

        Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in

        Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1_ Erklärung

        zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2

        TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.

        ---

        Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/

        Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot

        DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 11

        sind abzugeben:

        1.

        Formblatt 2 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4

        TVergG LSA)

        2.

        Formblatt 3 Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der

        Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)

        3.

        Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022

        Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-05
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-08
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-05
      Ortszeit: 09:00
      Ort:

      Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH

      Witzlebenweg 7a

      06231 Bad Dürrenberg

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Gemäß der §§ 55 VgV und 14 EU

      VOB/A, sind Bieter hierbei nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Gemäß der §§ 55 VgV und 14 EU

      VOB/A, sind Bieter hierbei nicht zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Landesverwaltungsamt
        Ernst-Kamith-Str. 2
        Halle (Saale)
        06112
        Germany
        Kontaktstelle(n): 06112
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in

        den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist

        zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von

        zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der

        Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der

        zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

        Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2

        GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

        Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

        Gesetzes gestattet ist.

        Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen

        Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134

        GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

        Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

        Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie

        im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der

        Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

        Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs

        Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

        die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

        endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in

        den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist

        zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von

        zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der

        Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der

        zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

        Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2

        GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

        Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

        Gesetzes gestattet ist.

        Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen

        Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134

        GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

        Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

        Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie

        im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der

        Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

        Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs

        Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

        die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

        endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

        Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-30

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