Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45484717) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Regierungspräsidium Freiburg Neubauleitung Singen Номер конкурса: 45484717 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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B33 neu, Abschnitt D, Umleitungsstrecke Tunnel Hegne
Referenznummer der Bekanntmachung: B0033_N05_340B33 neu, Abschnitt D, Umleitungsstrecke Tunnel Hegne
78476 Hegne
Erdbau: 9.700 m³
Asphaltarbeiten: 10.900 m²
Kanalbauarbeiten
Ertüchtigung Bahndurchlass
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Regierungspräsidium Freiburg Neubauleitung Singen Freiheitstraße 8 78224 Singen Deutschland
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Regierungspräsidium Freiburg, Neubauleitung Singen