Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45483908) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Taufkirchen Номер конкурса: 45483908 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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TNW_TWP_Gemeinde Taufkirchen_Kinderhaus "Am Wald" Taufkirchen
Referenznummer der Bekanntmachung: 183/23Die Gemeinde Taufkirchen hat die Erweiterung und Sanierung der Mittelschule in der Pappelstraße 6, 82024 Taufkirchen im Rahmen eines VgV-Verfahrens vergeben. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist im Jahr 2027 vorgesehen.
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Ergänzung zu diesen Einrichtungen (Sanierung der Mittelschule, Neubau der Sporthalle, Neubau Ganztagesklassen sowie die Erweiterung der Aula und eine neue Mensa) soll nunmehr der Neubau eines Kinderhauses auf dem Gelände (Campus-Charakter) in unmittelbarer Nähe entstehen.
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Vergeben werden die Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI i.V.m. Anl. 14 HOAI 2021. Des Weiteren die Besonderen Leistungen Nachweis zum konstruktiven Brandschutz sowie die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Die Besonderen Leistungen sollen als Pauschale angeboten werden.
Haus für Kinder Pappelstraße 2-4 82024 Taufkirchen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Taufkirchen hat die Erweiterung und Sanierung der Mittelschule in der Pappelstraße 6, 82024 Taufkirchen im Rahmen eines VgV-Verfahrens vergeben. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist im Jahr 2027 vorgesehen.
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Ergänzung zu diesen Einrichtungen (Sanierung der Mittelschule, Neubau der Sporthalle, Neubau Ganztagesklassen sowie die Erweiterung der Aula und eine neue Mensa) soll nunmehr der Neubau eines Kinderhauses auf dem Gelände (Campus-Charakter) in unmittelbarer Nähe entstehen.
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Für den Neubau sollen die Funktionen aus dem Bestand geschaffen werden wie folgt:
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Pappelstraße 2:
- 3 Gruppen Großtagespflege mit 10 Kindern
- Ersatzbetreuungsstützpunkt
- Büroflächen Verwaltung
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Pappelstraße 4:
- vier Gruppen mit 25 Kindern Hort (integrativ) mit Nebenräumen und Außenflächen
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Es sollen Fördermittel nach FAG beantragt werden; im Sommer wird ein zusätzliches Förderprogramm für Ganztagesplätze (Grundschulden) erwartet. Eine entsprechende Mithilfe durch den Architekten ist beauftragt. Es wird eine entsprechende Zuarbeit erwartet.
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Mit der Planung soll zeitnah begonnen werden, der Umzug der einzelnen Gruppen aus dem früheren Bestand ist für spätestens Ostern 2027angedacht. Eine Verschiebung der Bauzeit über dem Winter würde mindestens ein halbes Jahr mehr bedeuten. Daher ist dieser Termin einzuhalten
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Ein erster grober Kostenansatz (Stand 21.07.2023) geht von rund 11,4 Mio. EUR brutto (KG 300 und 400) reiner Baukosten aus. Dies würde anrechenbare Kosten von derzeit rund 4.924.000,- EUR netto bedeuten.
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Vergeben werden die Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI i.V.m. Anl. 14 HOAI 2021. Des Weiteren die Besonderen Leistungen Nachweis zum konstruktiven Brandschutz sowie die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Die Besonderen Leistungen sollen als Pauschale angeboten werden.
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Die Beauftragung wird gemäß HIV-KOM stufenweise erfolgen:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3 u. 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5 u. 6
nebst den jeweils erforderlichen Besonderen Leistungen
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen / Technikern/-innnen
30 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innnen / Technikern/-innnen
10 Punkte: ab 1 Ingenieur/-in / Techniker/-in
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Hochbauten mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 30 Punkte: Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III, idealerweise aus dem Bereich Ausbildung / Wissenschaft / Forschung
- 20 Punkte: andere Gebäude mit geringeren Anforderungen
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Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung / Erweiterungsbau
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Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermitteln
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung erbracht
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Kriterium 5: Größenordnung
- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-600) netto 8,0 Mio. EUR und mehr
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-600) netto zwischen 5,0 Mio. EUR und 8,0 Mio. EUR
- 0 Punkte: Projektkosten (KG 200-600) netto unter 5,0 Mio.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3 u. 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5 u. 6
nebst den jeweils erforderlichen Besonderen Leistungen
Die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - HLS sowie Technische Ausrüstung - ELT werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
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Planungsbeginn: zeitnah; nach Beauftragung
Fertigstellung: Ende 2026 / Anfang 2027 (Umzug Ostern 2027) zzgl. 5 Jahre für die Leistungsphase 9, somit 2031
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Ende 2023 erfolgen muss, da mit der Planung zeitnah begonnen werden soll und der Umzug der einzelnen Gruppen aus dem früheren Bestand für aller spätestens Ostern 2027 vorgesehen ist.
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern Lagepläne sowie ein Zeitplan zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind.1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieur/-in, Techniker/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone II, insbesondere Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten), z. B. Kindergärten, schulvorbereitende Einrichtungen mit Mittagsbetreuung)] der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit Fördermitteln
- erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-6 im Leistungsbild Tragwerksplanung (Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200-600) netto
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - HLS sowie Technische Ausrüstung - ELT werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
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Planungsbeginn: zeitnah; nach Beauftragung
Fertigstellung: Ende 2026 / Anfang 2027 (Umzug Ostern 2027) zzgl. 5 Jahre für die Leistungsphase 9, somit 2031
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Ende 2023 erfolgen muss, da mit der Planung zeitnah begonnen werden soll und der Umzug der einzelnen Gruppen aus dem früheren Bestand für aller spätestens Ostern 2027 vorgesehen ist.
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern Lagepläne sowie ein Zeitplan zur Verfügung gestellt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.