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Liability insurance services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45483257)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Kreisstadt Siegburg
Номер конкурса: 45483257
Дата публикации: 28-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023082320230927 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Kreisstadt Siegburg
      Nogenter Platz 10
      Siegburg
      53721
      Germany
      Telefon: +49 2241-1021490
      E-Mail: michael.plester@siegburg.de
      Fax: +49 2241-102284
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY0Y14UF17QH/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY0Y14UF17QH

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Abschluss von Versicherungsverträgen über Gebäude- und Inventarversicherungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: ZV61/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        66516000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Abschluss von Versicherungsverträgen über Gebäude- und Inventarversicherungen gem. LV

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        66516400
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        53721 Siegburg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Gebäude sowie bewegliche Sachen sollen über diesen Versicherungsvertrag möglichst umfassend versichert werden.

        Für alle zu versichernden Objekte wird hiermit ein Sammelversicherungsvertrag geschlossen.

        Innerhalb des Sammelversicherungsvertrages handelt es sich für jeden Bereich bzw. jedes

        Objekt mit eigener lfd. Nr. sowie die zu versichernden Sparten jeweils um einen rechtlich selbständigen Vertrag. Der Versicherer wird auf Aufforderung der Kreisstadt Siegburg für einzelne Objekte Einzelpolicen und Einzelrechnungen erstellen.

        Dieser Sammelversicherungsvertrag gilt nicht als laufende Versicherung im Sinne der §§ 53 ff.

        VVG.

        Versichert sind die in der Objektliste genannten Gebäude und Inventar.

        Versicherungsschutz besteht auch für fremdes Eigentum und auch dann, wenn der Versicherungsnehmer Sachen zu sonstigen Zwecken in Besitz genommen hat oder lediglich zur Verwahrung übernommen hat.

        Dieser Vertrag gilt zunächst für ein Jahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Wird er nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich bis zu 3 Mal um jeweils ein Jahr. Er endet jedoch spätestens zum 31.12.2027.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2024-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Dieser Vertrag gilt zunächst für ein Jahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Wird er nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich bis zu 3 Mal um jeweils ein Jahr. Er endet jedoch spätestens zum 31.12.2027.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).

        Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

        Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die wirtschaftlichen/finanziellen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE Angabe auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Es ist die den Vergabeunterlagen beigefügte "Anlage Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden..

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Angaben zu Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte):

        1.1 Vorlage von mindestens 3 Referenznachweisen aus den letzten fünf Geschäftsjahren (ab 2018) über vergleichbare, abgeschlossene Aufträge mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (124) genannten Angaben;

        Mindestanforderungen an jede Referenz: das Auftragsvolumen muss mindestens 90.000 EUR (brutto) betragen.

        Die Referenznachweise können durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erfolgen. Sollten jedoch im PQ- Verzeichnis keine oder weniger als jeweils 3 geeignete Referenznachweise vorhanden sein, die insbesondre das Kriterium "Auftragsvolumen" bei Ziffer 1.1 erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate geeignete Referenznachweise beifügen.

        Die vorgenannten Angaben/Erklärungen sind durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder eines gleichwertigen Verzeichnisses eines anderen Mitgliedstaates) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

        Sollten jedoch die im PQ- Verzeichnis hinterlegten Erklärungen nicht die vorgenannten Kriterien erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Erklärungen und Nachweise beifügen.

        Das Formblatt 124 wird zusammen mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

        Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die technischen Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß dem Formblatt 124 oder der EEE - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. Es ist die den Vergabeunterlagen beigefügte "Anlage Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Bereits mit dem Angebot sind mindestens drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:

        Versicherungsnehmer (Name und Adresse sowie Name eines Ansprechpartners mit Telefon-Nummer), Beginn des Versicherungsvertrages, Jahresbruttoprämie.

        Die Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:

        Jede Referenz muss sich auf eine Gebäude- und Sachinhaltsversicherung mit einer Bruttojahresprämie von mindestens 90.000 EUR je Referenz beziehen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-27
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-24
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-09-27
      Ortszeit: 10:00
      Ort:

      Siegburg

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
        Zeughausstr. 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
        Telefon: +49 221147-3045
        E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
        Fax: +49 221147-2889
        Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
        Postfach 1551
        Siegburg
        53705
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53705
        Telefon: +49 2241-130
        Fax: +49 2241-132179
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        Kreisstadt Siegburg
        Nogenter Platz 10
        Siegburg
        53721
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53721
        Telefon: +49 2241-1021490
        E-Mail: Vergabe@Siegburg.de
        Fax: +49 2241-102284
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-23

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