Construction work (Германия - Тендер #45483256) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Номер конкурса: 45483256 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Grundschule Arthur-Nagel-Str. 2, Neubau Schulgebäude und Dreifachsporthalle, Los 16 Betonwerkstein
Reference number: L-65.3-2023-00545Neubau Schulgebäude und Dreifachporthalle, Los 16 Betonwerkstein, 04249 Leipzig
Leipzig
- 1300 m² Bodenbelag-Betonwerkstein (innen) aus Block geschnitten, d=2cm, verschiedene Formate, inkl. Untergrundvorbereitung
- 670 m Sockel-Betonwerkstein (innen), aus Block geschnitten,
- 250 Treppenstufen (innen) aus Block geschnitten, bestehend aus Trittstufe (4 cm) Setzstufe (2cm), ohne Untertritt inkl. Sockel in verschiedenen Längen (1.10 - 2,60m)
- 6 Stück Fußmatten, aufrollbar, Aluträgerprofil in unterschiedlichen Größen
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-189f8795822-14bc8c98933333ea
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Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-189f8795822-14bc8c98933333ea
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B; Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).