Sleeping bags (Германия - Тендер #45483210) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bw Bekleidungsmanagement GmbH Номер конкурса: 45483210 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kompressionspacksack Rahmenvereinbarung
Reference number: BWBM-2023-0059Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kompressionspacksäcken zum Schlafsack Allg. II, ASD 16517A, im Zeitraum 01.12.2023 bis 30.11.2027
Wareneingang Bekleidungszentrum Nord
August-Borsig-Str. 11
24783 Osterrönfeld
Bekleidungszentrum Süd
Arnsbergstr. 35
97772 Wildflecken
Mindestbestellmenge: 19.500 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 5.500 Stück
maximale Bestellmenge: 32.500 Stück
1a) Anschreiben. Das "Formblatt 1.) a)" ist zu verwenden;
1b) Angaben zur Bietergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b)" zu verwenden;
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c)" zu verwenden;
1d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden;
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden;
1f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe);
1g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden;
1h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h)" zu verwenden;
1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i)" zu verwenden;
1j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer/ Produktionsstätten" zu verwenden.
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
2a) aktuelle Bankauskunft (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate) mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung;
2b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre sowie
2c) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für jedes der letzten 3 Geschäftsjahre
(Die unter III.1.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bieters, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsum-fangs, der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen;
3b) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements nach ISO 9001 des Bieters (Zertifikat oder gleichwertig);
3c) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 3 Jahren, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten, sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bieters vorgelegten Referenzen beteiligt waren;
3d) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements der Nachunternehmer (QM-Handbuch oder gleichwertig)
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
entfällt
entfällt
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.