Security services (Германия - Тендер #45264099) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab Номер конкурса: 45264099 Дата публикации: 22-08-2023 Сумма контракта: 51 587 908 (Российский рубль) Цена оригинальная: 873 950 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sicherheitsdienst für die dezentrale Gemeinschaftsunterkunft in 92648 Vohenstrauß
Reference number: 2023004466Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt die Dienstleistung für die Bewachung der dezentralen Gemeinschaftsunterkunft Pfarrgasse 21 in 92648 Vohenstrauß an einen Sicherheitsdienst zu vergeben.
Für die Gemeinschaftsunterkunft in Vohenstrauß soll ein täglicher (24/7) Wach- und Sicherheitsdienst eingerichtet werden. Eine entsprechende IHK Qualifikation nach § 34a GewO ist neben weiteren Eignungsvoraussetzungen zwingend nachzuweisen.
Detaillierte Angaben zum Leistungsumfang können der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Ehemaliges Kreiskrankenhaus Vohenstrauß, Pfarrgasse 21, 92648 Vohenstrauß
Stationärer Bewachungs- und Sicherheitsdienst in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Pfarrgasse 21, 92648 Vohenstrauß mit einer Bewachungszeit von 24 Stunden, sieben Tage die Woche.
a) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 123 GWB durch Eigenerklärung;
b) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung;
c) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin und der Führungskräfte des Unternehmens nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) oder ein gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsstaates; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen;
d) Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
e) Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Erlaubnis zur Durchführung von Bewachungsdiensten gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) oder ein gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsstaates
Um die Sicherheit der in der Gemeinschaftsunterkunft aufgenommenen Bewohner kurzfristig sicherstellen zu können, ist aufgrund der derzeit vorliegenden akuten Sicherheitsbedenken eine entsprechende Fristverkürzung gem. § 15 Abs. 3 VgV zum Schutz der Bewohner erforderlich. Die Anzahl von 50 Bewohnern, teilweise gemischter Herkunft erfordert verstärkte Präsenz- und Sicherheitsmaßnahmen in der Unterbringungseinrichtung. In den vergangenen Wochen hat sich aufgrund verschiedener Gefährdungssituationen gezeigt, dass ein rascher Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes dringend erforderlich ist, um die Sicherheit und das physische Wohlbefinden der Bewohner zu gewährleisten. Des Weiteren befinden sich in den anderen Stockwerken des Gebäudes eine Arztpraxis und eine Pflegeeinrichtung für ältere Menschen. Eine Kontrolle über die Einhaltung der Hausordnung und der Ruhezeiten sind Garant dafür, dass diese drei Einrichtungen im betreffenden Gebäude koexistieren können.
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Am Hohlweg 2, Raum C 208, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Information about authorised persons and opening procedure:Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 2 UVgO von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 2 UVgO von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die
Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die
Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.