Electricity (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45263944) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: RAG Aktiengesellschaft Номер конкурса: 45263944 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stromliefervertrag für die RAG Aktiengesellschaft sowie Erbringung zugehöriger Dienstleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-012Dieses Vergabeverfahren betrifft die Versorgung der RAG Aktiengesellschaft mit elektrischer Energie und die Erbringung versorgungsbezogener Dienstleistungen.
Hauptbereich, Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Dieses Vergabeverfahren betrifft die Versorgung der RAG Aktiengesellschaft mit elektrischer Energie und die Erbringung versorgungsbezogener Dienstleistungen. Das Los 1 betrifft die Lieferung eines Strom-Grundlastbandes.
Losbeschreibung Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Vergabeverfahren im Los 2 betrifft einen Teil der Versorgung mit elektrischer Energie und die Erbringung versorgungsbezogener Dienstleistungen: Vollversorgung mit Bilanzkreisführung aller RAG Abnahmestellen verbunden mit der Integration des Grundlastbands und der Erneuerbaren-Energien-Mengen in den Bilanzkreis, sowie der Beschaffung / Veräußerung der Differenzmengen ggü. dem tatsächlichen Verbrauch am Spotmarkt
Hauptbereich, Los 1
Los-Nr.: 2Losbeschreibung Los 2
Das Verfahren wird eingestellt, da keine wertbaren Teilnahmeanträge eingegangen sind. Eine Neuausschreibung wird zeitnah erfolgen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.