Electricity (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45263831) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe Номер конкурса: 45263831 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stromausschreibung Hessen RLM 3, Lieferjahr 2014
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-L-0433-2023-1537Stromlieferverträge Land Hessen;
Los 1.1 UNI Kassel
Los-Nr.: 1Land Hessen
Stromversorgung von Abnahmestellen des Landes Hessen im Tarif mit RLM.
Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Es erfolgt eine Aufteilung in Lose.
Die Lieferung erfolgt für 1 Jahr.
Lieferbeginn 01.01.2024.
Spotmarktabrechnung
Los 4A UNI Marburg
Los-Nr.: 2Land Hessen
Stromversorgung von Abnahmestellen des Landes Hessen im Tarif mit RLM.
Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Es erfolgt eine Aufteilung in Lose.
Die Lieferung erfolgt für 1 Jahr.
Lieferbeginn 01.01.2024.
Spotmarktabrechnung
Los 6A UNI Marburg
Los-Nr.: 3Land Hessen
Stromversorgung von Abnahmestellen des Landes Hessen im Tarif mit RLM.
Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Es erfolgt eine Aufteilung in Lose.
Die Lieferung erfolgt für 1 Jahr.
Lieferbeginn 01.01.2024.
Spotmarktabrechnung
""Eigenerklärung zur Eignung"" ist erhätlich: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124_LD_2019.pdf
Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die Belieferung von Haushaltskunden aufgenommen haben, müssen die Aufnahme der Lieferung bei der Bundesnetzagentur lt. § 5 EnWG angezeigt haben.
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie in seiner Zuverlässigkeit den hohen Anforderungen genügt, die an die Vollversorgung größerer Liegenschaften mit Elektrizität gestellt werden.
Dies ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- durch aussagefähige Daten zu den in den letzten zwei Jahren erbrachten Leistungen bei der Elektrizitätsversorgung von Endkunden mit Rechnungswert und Leistungszeit.
- durch Vorlagen der Bilanzen der vergangenen zwei Jahre
- durch Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualität des Unternehmens.
Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die Belieferung von Haushaltskunden aufgenommen haben, müssen die Aufnahme der Lieferung bei der Bundesnetzagentur lt. § 5 EnWG angezeigt haben.
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie in seiner Zuverlässigkeit den hohen Anforderungen genügt, die an die Vollversorgung größerer Liegenschaften mit Elektrizität gestellt werden.
Dies ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- durch aussagefähige Daten zu den in den letzten zwei Jahren erbrachten Leistungen bei der Elektrizitätsversorgung von Endkunden mit Rechnungswert und Leistungszeit.
- durch Vorlagen der Bilanzen der vergangenen zwei Jahre
- durch Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualität des Unternehmens.
entfällt
entfällt
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.