Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PA 1.3, Bauüberwachung Bau
Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI17086
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
S21, PA 1.3, Bauüberwachung Bau
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/11/2016
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart
−Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
29/06/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE BÜ Stuttgart 21 PA 1.3a c/o CDM Smith Consult GmbH
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/07/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
S21, PA 1.3, Bauüberwachung Bau
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
S21, PA 1.3, Bauüberwachung Bau
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/10/2021
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
S21, PA 1.3, Bauüberwachung Bau
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE BÜ Stuttgart 21 PA 1.3a c/o CDM Smith Consult GmbH
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
AvL L1-140 Zusätzliche Leistung Messung
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Erforderliche geänderte und/oder zusätzliche Leistungen zur Erfüllung der Vertragsleistung oder zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR