Accommodation, building and window cleaning services (Германия - Тендер #44012452) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Technische Betriebe Velbert AöR Номер конкурса: 44012452 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gebäudereinigung Technische Betriebe Velbert AöR
Reference number: 54 23 073Unterhalts, Grund, und Glasreinigung mit ca. 8.000 m² Reinigungsfläche und 2.600 m² Glasfläche in zwei Losen
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten
Lot No: Los 1Stadt Velbert
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca.8.000 m² Reinigungsfläche
zweimalig um je 12 Monate
Es finden Objektbesichtigungen am 14., 15., 16. + 17.08.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 08.08.2023 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden.
Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/ Einwänden zu den Unterlagen müssen bis 25.08.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen
Glas- und Rahmenreinigung
Lot No: AStadt Velbert
Glas- und Rahmenreinigung in verschiedenen Objekten mit ca. 2.600 m² Fensterfläche
zweimalig um jeweils 12 Monate
Es finden Objektbesichtigungen am 14., 15., 16. + 17.08.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 08.08.2023 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden.
Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/ Einwendungen zu den Unterlagen müssen bis 25.08.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes Mitglieder Bietergemeinschaft, muss einen maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder den hierzu in der Liste "Zusammenstellung der Unterlagen" geforderten anderen Nachweisvorlegen.
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
- Nur Unterhaltsreinigung - Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/ zur Gebäudereinigerin
Siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes
Näheres siehe Vergabeunterlagen!
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle
- Nur Unterhaltreinigung, Los 1: Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/ zur Gebäudereinigerin
- Nur Unterhaltreinigung, Los 1: Objektleitung: Name und Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Berufserfahrung über die Reinigungskontrolle, Arbeitszeitkontrolle der eingesetzten Reinigungskräfte, Überwachung des Einsatzes von Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Maschinen und Geräten, Reklamationsbearbeitung und Kommunikation mit dem Auftraggeber für mindestens 2 Liegenschaften für mindestens 1 Jahr bis zum Angebotsabgabeschluss.
- Nur Unterhaltreinigung, Los 1: Personalqualifikation
a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte
b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr.
- Alle Lose: Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein.
Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten:
- Auftraggeber
- Boden- Glasreinigungsfläche des Objektes
- Gereinigte Objektarten
- Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis,
- Rechnungswert in Euro
und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich Näheres siehe Vergabeunterlagen
— Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG – NRW
- Nutzung des analog Qualitätsmesssystems Ko-CLEAN für die Unterhaltsreinigung
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Düsseldorf
Information about authorised persons and opening procedure:Es sind keine Bieter zugelassen
Es finden Objektbesichtigungen am 14., 15., 16. + 17.08.2023 statt. Sie sind nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 08.08.2023 für zwei der Wunsch-Termine per e-Mail anmelden.
Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen/ Einwänden zu den Unterlagen müssen bis 25.08.2023 bei der Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingehen.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt