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Public transport services by railways (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44011675)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Regionalverband Großraum Braunschweig
Номер конкурса: 44011675
Дата публикации: 24-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023071920231215 12:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Regionalverband Großraum Braunschweig
      Frankfurter Straße 2
      Braunschweig
      38122
      Germany
      Telefon: +49 531/24262/0
      E-Mail: ramona.lange@rv-bs.de
      Fax: +49 531/24262/42
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.daisikomm.de/verfahren/D71503
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Regionalverband Großraum Braunschweig
      Frankfurter Str. 2
      Braunschweig
      38122
      Germany
      Kontaktstelle(n): 38122
      Telefon: +49 531/24262/0
      E-Mail: ramona.lange@rv-bs.de
      Fax: +49 531/24262/42
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: http://regionalverband-braunschweig.de
      elektronisch via: https://www.daisikomm.de/verfahren/D71503

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Öffentlicher Personennahverkehr
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Elektro-Netz Niedersachsen-Ost 2 (ENNO 2)

      2. CPV-Code Hauptteil:
        60210000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Linien RE 30 Wolfsburg Hbf - Hannover Hbf und RE 50 Wolfsburg Hbf - Braunschweig Hbf - Hildesheim Hbf - Elze (Han).

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die zu vergebenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) umfassen die Linien RE 30 Wolfsburg Hbf - Hannover Hbf und RE 50 Wolfsburg Hbf - Braunschweig Hbf - Hildesheim Hbf - Elze (Han). Die SPNV-Leistungen sind mindestens im Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 zu erbringen. Die Auftraggeber haben das Recht, die Vertragslaufzeit und damit die Leistungszeit einseitig um bis zu zwei Fahrplanjahre zu verlängern (Verlängerungsoption). Die SPNV-Leistungen haben einen Gesamtumfang von ca. 2.900.000 Zugkilometern/Jahr in der Betriebsstufe 1 und ca. 3.100.000 Zugkilometern/Jahr in der Betriebsstufe 2. Bei Ausübung der Option Halbstundentakt Braunschweig – Hildesheim erhöht sich der Leistungsumfang um ca. 130.000 Zugkilometer/Jahr.

        Die Leistungen sind mit den vorhandenen und im Bestandsnetz eingesetzten Elektrotriebzügen sowie mit neu beschafften Elektrotriebzügen aus dem Fahrzeugpool der Regionalbahnfahrzeuge Großraum Braunschweig GmbH zu erbringen, wobei jeweils die bestehende herstellerbasierte Instandhaltung zu nutzen ist.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2025-12-14
        Ende: 2038-12-11
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Einseitige Möglichkeit zur Verlängerung der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeber um ein bis zu zwei Fahrplanjahre bis längstens Dezember 2040.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        1. Übergang von der Betriebsstufe 1 in die Betriebsstufe 2: Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen (u. a. Stundentakt zwischen Hildesheim Hbf und Elze (Han) auf der Linie RE 50 anstatt einzelner Veränderungen)

        2. Verdichtung auf Halbstunden-Takt Braunschweig Hbf – Hildesheim Hbf

        3. Vertrieb ab Fahrplanjahr 2030/2031

        4. Erhöhung der Zugbegleitquote

        5. Zusätzliche Sicherheitsbegleitung

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Mit dem Angebot ist vorzulegen:

        a) Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Zulässig ist auch ein Abruf aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de. Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) zu wählen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als drei Monate sein.

        b) Zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. Eine Unternehmensgenehmigung, die nicht durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt worden ist, reicht nur aus, wenn sie gesetzlich einer Genehmigung nach § 6 AEG bzw. § 6f AEG gleichgestellt ist.

        c) Zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG.

        d) Hinweis für Bietergemeinschaften: Bei einer Bietergemeinschaft sind die Unternehmensgenehmigung nach lit. b) und die Sicherheitsbescheinigung nach lit. c) nur durch das Mitglied bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, das/die nach dem Angebot für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig ist/sind.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag erfüllen wird.

        Die Bewerber müssen zum Ende des letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahrs ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des jeweiligen Bewerbers vorhandener stiller Reserven von mindestens 2.200.000 EUR haben. Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlusts, soweit der Bewerber nicht den Nachweis erbringt, dass der Verlust durch den Gesellschafter und/oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.

        Die Bieter haben die folgenden Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:

        a) Jahresabschlüsse, Prüfberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

        Nicht bilanzierungspflichtige Bieter legen ersatzweise zu den vorgenannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters vor.

        Sind die für das letzte vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters vorzulegenden Nachweise (Jahresabschlüsse, Prüfberichte, Bestätigungsvermerke oder die sie ersetzende Gewinn- und Verlustrechnung) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertiggestellt, so hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen und näher zu begründen. Zudem ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung im Sinne von § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags vorzulegen.

        b) Eigenerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, soweit die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zu a) enthalten sind. Sofern die Erstellung dieser Erklärung für das letzte vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters bis zum Ablauf der Angebotsfrist für den Bieter unmöglich oder mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist, genügt die Vorlage einer Eigenerklärung für die drei Geschäftsjahre vor dem letzten vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bieters.

        c) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als neun Monate ist.

        d) Hinweis für Bietergemeinschaften: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften sind die Nachweise nach lit. a) bis c) für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.

        e) Sofern im Einzelfall die Nachweise nach lit. a) bis c) nach Auffassung der Auftraggeber als Grundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nicht genügend aussagefähig sind, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise vom betreffenden Bieter anzufordern.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Siehe oben (positives Eigenkapital zu Zeitwerten)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach der Einschätzung der Auftraggeber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.

        Es ist dabei nicht erforderlich, dass der Bieter bereits zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots über die technischen Mittel und sämtliche Personale verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag in angemessener Qualität auszuführen. Es ist ausreichend, wenn der Bieter bzw. Auftragnehmer die zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Mittel und Personale rechtzeitig vor der Betriebsaufnahme beschafft.

        Mit dem Angebot sind als Eigenerklärung geeignete Referenzen darzulegen in Form einer Liste der vom Bieter erbrachten wesentlichen Leistungen im SPNV auf Grundlage öffentlicher Dienstleistungsaufträge. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Anzugeben in der Liste sind jeweils mindestens der Leistungsumfang in Zug-km p.a., die Leistungszeit sowie der betreffende öffentliche Auftraggeber.

        Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die im ersten Absatz genannte Anforderung in der Summe der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfüllt ist. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht/reichen zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, soweit dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen des zu vergebenden Auftrags zuständig ist/sind. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, sofern die Liste über Referenzen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt wird.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite ersichtlich.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 238-683576
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-12-15
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-04-16
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-12-15
      Ortszeit: 12:05
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      1) Unternehmen, die ein Angebot abgeben wollen, müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VgV registrieren. Sie erhalten bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Vergabeplattform.

      2) Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:

      a) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB.

      b) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörden, dass die in § 123 Abs. 4, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, bzw. nach Maßgabe von § 48 Abs. 6 VgV Versicherung an Eides statt oder sie ersetzende Erklärung. Für den zu § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB erforderlichen Nachweis genügt bei Bietern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Arbeitnehmer versichert sind. Der Nachweis nach Satz 1 darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein.

      c) Bietergemeinschaften haben mittels einer Eigenerklärung z. B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde.

      d) Erklärung zu Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014, VO (EU) 2022/126

      3) Beabsichtigt ein Bieter bei Angebotsabgabe, ihm obliegende Leistungen im Kernbereich der Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen, Not- und Ersatzverkehre, Einsatz von Zugbegleit- und Fahrausweisprüfungspersonal) auf bestimmte Nachunternehmen zu übertragen, so sind das jeweilige Nachunternehmen sowie Art und Umfang der betreffenden Leistungen im Angebot zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Nachunternehmen die in III.1) und VI.3) Nr. 2 geforderten Unterlagen einzureichen. Das EVU ist stets verpflichtet, mindestens 70 % der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenverkehr (Leistungen der Triebfahrzeugführer) sowie der Serviceleistungen in den Zügen durch die Zugbegleiter selbst zu erbringen.

      4) Eignungsleihe:

      Möchte ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten er in Anspruch nehmen will, die Anforderungen nach III.1.2) erfüllt und dass in Bezug auf dieses Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen (siehe VI.3) Nr. 2).

      In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist eine Eignungsleihe zulässig, wenn die Vorgabe von 47 Abs. 1 Satz 3 VgV eingehalten wird und das EVU dennoch einen bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst erbringt (hier mindestens 70 %).

      5) Mit dem Angebot sind als Eigenerklärung eine Tariftreueerklärung und eine Mindestlohnerklärung abzugeben. Der Tariftreueerklärung ist die Liste der repräsentativen Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs gemäß § 5 Abs. 1 und Abs. 2 NTVergG zugrunde zu legen, abrufbar unter https://www.mw.niedersachsen.de/download/179887/Liste_der_reprsentativen_Tarifvertrge_PV_Stand_02.02.2022.pdf.pdf.

      6) Die mit dem Angebot einzureichenden Eigenerklärungen zum Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dürfen nicht vor dem 01.07.2023 datieren .

      7) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptieren die Auftraggeber die Vorlage einer EEE nach § 50 VgV.

      8) Soweit diese Bekanntmachung von dem Inhalt der Veröffentlichung nach Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 vom 01.04.2022 (2022/S 065-172874) in der Fassung der unter Ziff. IV.2.1) genannten Berichtigung abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
        Telefon: +49 4131153308/3307/3306
        E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Fax: +49 4131152943
        Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). § 160 GWB lautet:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). § 160 GWB lautet:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.

        Landeskartellbehörde beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
        Friedrichswall 1
        Hannover
        30159
        Germany
        Kontaktstelle(n): 30159
        Telefon: +49 5111208412/8422/8407/7828
        Fax: +49 5111205770
        Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/wettbewerbs_und_energiekartellrecht_landeskartellbehorde/landeskartellbehoerde-16020.html
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-19

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