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Machinery for mining, quarrying, construction equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44011595)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Номер конкурса: 44011595
Дата публикации: 24-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023071920230818 11:00OtherContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
      Eschenstr. 55
      Peine
      31224
      Germany
      Telefon: +49 5171/43-1226
      E-Mail: sven.zoch@bge.de
      Fax: +49 5171/43-1502
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E79712711
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E79712711
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem § 99 Nr. 2 GWB
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Dritter gem. § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Multifunktionsgerät kabelgebundenem, elektromotorischem Antrieb für den Bergbau

      2. CPV-Code Hauptteil:
        43000000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Für den untertägigen Einsatz des ERAM soll ein elektrisiertes kabelgebundenes Multifunktionsgerät beschafft werden. Das Multifunktionsgerät soll dabei im Tagesgeschäft des Grubenbetriebes und in Sonderprojekten zum Einsatz kommen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

        Endlager Morsleben

        Schachtweg 3

        39343 Ingersleben OT Morsleben

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), im Folgenden als Auftraggeber(AG) bezeichnet, ist Betreiber des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Sachsen-Anhalt, nahe der Grenze zu Niedersachsen. Zwischen 1971 und 1991 sowie von 1994 bis 1998 wurden hier insgesamt rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert. Das Endlager soll zukünftig unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden. Das Multifunktionsgerät wird im untertägigen Bereich des ERAM zum Einsatz kommen. Hierbei handelt es sich um einen ehemaligen Kali- und Steinsalzabbau.

        Für den untertägigen Einsatz des ERAM soll ein elektrisiertes kabelgebundenes Multifunktionsgerät beschafft werden. Das Multifunktionsgerät soll dabei im Tagesgeschäft des Grubenbetriebes und in Sonderprojekten zum Einsatz kommen. Das Einsatzgebiet umfasst u.a. das Abbohren von Ankerlöchern, das Berauben (Hammer und Fräse) sowie das Verladen von Versatz mittels Ladeschaufel. Alle für diese Tätigkeit benötigten Anbaugeräte und Zusatzausstattungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung.

        Das Multifunktionsgerät muss konstruktiv und technisch dem heutigen Stand der Technik, sowie den aktuell geltenden und in der LB beschriebenen Gesetzen und Normen entsprechen. Durch entsprechende Sonder- / Zusatzausstattungen, wie bspw. Schutzeinrichtungen für hydraulische Leitungen, Zusatzgewichten und die entsprechende Eignung für das 690 V IT-Netz des AG, soll das Multifunktionsgerät auf die Bedürfnisse des AG angepasst werden.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-31
        Ende: 2024-06-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

        - Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben / Sozialversicherungsbeiträge

        - Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gern. § 123 und 124 GWB

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Referenzen über die Lieferung von Multifunktionsgeräten unter Tage

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-18
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-18
      Ortszeit: 11:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
        Villemombler Str. 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 22894990
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 228999163
        Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

        - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        - § 135 GWB Unwirksamkeit

        - § 160 GWB Einleitung, Antrag

        Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

        - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        - § 135 GWB Unwirksamkeit

        - § 160 GWB Einleitung, Antrag

        Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-19

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