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Guard services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43821963)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Номер конкурса: 43821963
Дата публикации: 17-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023071220230823 11:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
      Fehrbelliner Platz 2
      Berlin
      10707
      Germany
      E-Mail: vergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/170143
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
      Fehrbelliner Platz 2
      Berlin
      Germany
      E-Mail: vergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.stadtentwicklung.berlin.de
      elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/170143

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Bewachung, Beschilderung, Schließung-ID-23188_Ste

        Referenznummer der Bekanntmachung: VM_23188_VgV_O_Ste
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79713000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Arbeiten für den 2.BA umfassen Baustellenbewachung, wie Bautellenzutrittskontrolle, Stellung Aufenthalts- und Baustellenzugangscontainer, Baustellenbeschilderungen, und Anschlussleitung.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        ca. 480 Tage Baustellenbewachung 1 Wachpersonen Zutrittskontrolle Mo-Sa 6-20 Uhr

        ca. 100 Stunden Baustellenbewachung 1 Wachperson

        ca. 100 Tage Baustellenbewachung 1 Person

        ca. 19 Monate Berichtswesen, Dokumentation Zutrittskontrolle

        ca. 1100 Stück Baustellenausweise

        ca. 1 Stück Baustellenschranke

        ca. 2 Stück Video-Überwachungsanlage für den Außenbereich, als Kameraüberwachungsturm, aufstellen, vorhalten, instandhalten , umsetzen, räumen

        ca. 1 Stück Aufenthaltscontainer für Wachschutz gem. ASR Tagesunterkünfte auf Baustellen, mit Ausstattung aufstellen, vorhalten, instandhalten, betreiben, räumen, reinigen

        ca. 1 Stück Baustellenzugangscontainer als Einzelcontainer zur Nutzung durch die Baustellenbewachung mit Ausstattung aufstellen, vorhalten, instandhalten, betreiben, räumen, reinigen

        ca. 390 Leihprofilzylinder

        ca. 350 provisorische Baustellenbeschilderungen

        ca. 300 m Anschlussleitung Baustrom

        ca. 1 Stück Baustromverteiler

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-01
        Ende: 2025-04-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:

        - die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

        III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:

        Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikation) oder durch folgende Unterlagen:

        - Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung, siehe Angaben unter Punkt III.1.1.1)

        - Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.2.1)

        - Erklärungen und Nachweise zur technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.3.1)

        - Eigenerklärung gemäß Formblatt Wirt 124 EU

        - Erklärungen und Nachweise, dass gemäß § 42 VgV keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des GWB vorliegen, siehe Angaben unter Punkt VI.3.1) nachgewiesen werden.

        Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.

        Die Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2, Satz 1 VgV. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl,

        hat der Bieter zusätzlich die unter III.1.2.1) und III.1.3.1) angegebenen konkret auftragsbezogenen Unterlagen zum Umsatz und zu den Referenzen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.

        Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die hier o.g. Unterlagen oder die EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

        Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs.1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs.2 VgV die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Unterlagen auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 47 Abs.2 VgV hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen.

        Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:

        - eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Liefer- und Dienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (ein bestimmter Mindestumsatz wird nicht gefordert)

        - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (eine bestimmte Mindestdeckung gegliedert nach Personen - & Sachschäden wird nicht gefordert)

        III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:

        siehe Pkt. III.1.1.2)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:

        - geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer-und Dienstleistungsaufträge mit Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber)

        - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (nicht von Unterauftragnehmer zu erbringen)

        - Angaben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben sind.

        III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:

        siehe Pkt. III.1.1.2)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-23
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-23
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-23
      Ortszeit: 11:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:

      Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertertern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin-Luther-Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        Telefon: +49 3090138498
        Fax: +49 3090137613
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

        Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

        Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

        Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

        Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin-Luther-Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        Telefon: +49 3090138498
        Fax: +49 3090137613
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-12

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