Screed works (Германия - Тендер #43643880) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss - Номер конкурса: 43643880 Дата публикации: 10-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
WBS Gießen - Innensanierung 3. BA- Estricharbeiten
Reference number: 96-41-082-23Innensanierung Willy-Brandt-Schule in Gießen, 3. BA - Estricharbeiten
Willy-Brandt-Schule Carl-Franz-Straße 14 35392 Gießen
Die Leistung beinhaltet den Einbau von Zementestrich und Epoxidharzestrich mit allen Vorarbeiten.
- ca. 35 m2 Zementestrich
- ca. 370 m Kunstharz-Schnellestrich 50 mm, trocken, Breite bis 150 mm
- ca. 370 m Kunstharz-Schnellestrich 50 mm, trocken, Breite bis 240 mm
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Bekanntmachungs-ID: CXVTYYDYY9C
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt