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Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43233929)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Gemeinde Aidlingen
Номер конкурса: 43233929
Дата публикации: 28-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062320230724 12:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Gemeinde Aidlingen
      Hauptstr. 6
      Aidlingen
      71134
      Germany
      E-Mail: aidlingen-planungsleistungen@menoldbezler.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6U1Y/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
      Stresemannstr. 79
      Stuttgart
      70191
      Germany
      Kontaktstelle(n): 70191
      E-Mail: aidlingen-planungsleistungen@menoldbezler.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.menoldbezler.de
      elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6U1Y

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Gemeinde Aidlingen - Vergabe Planungsleistungen Straßensanierung

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1650
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71240000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:

        - Objektplanung Ingenieurbauwerke in "offener Bauweise" (Wasserleitungen, Kanal, Hausanschlüsse) nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung sowie

        - Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 HOAI) in den Leistungsphasen 3 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung.

        Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

        Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung der Angebotsabgabe.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71322000, 71322200
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Im April dieses Jahres hat der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen die vorliegende Vorplanung zur Sanierung der Sonnenbergstraße zur Kenntnis genommen und auf dieser Grundlage die Umsetzung des Vorhabens beschlossen. Hierzu sind in einem ersten Schritt die weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 3 zu vergeben.

        Bei dem Sanierungsvorhaben stehen bei der Verkehrsanlagenplanung die Umstrukturierung des Straßenraums sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Auflösung der Sichtbeziehung und Unterteilung in Gestaltungsabschnitte im Vordergrund. Hierzu sieht die Vorplanung eine Reduzierung der Flächenversiegelung durch Verwendung eines durchlässigen, CO2-neutralen Pflasters im Bereich des Gehwegs sowie die Integration von Grünflächen mit Baumbepflanzungen vor. Bei der Umstrukturierung des Straßenraums ist eine bessere Nutzung des Straßenraums für Fußgehende und Radfahrende sowie eine Verbesserung der Querungsmöglichkeiten gerade für Kinder angedacht. Hinsichtlich der Entwässerung der öffentlichen Flächen strebt die Gemeinde Aidlingen einen nachhaltigen Ausbau mit Berücksichtigung "Blau-Grüner-Infrastruktur" nach Möglichkeit über Baumrigolen an. Durch versetzte Anordnung der Grünflächen im Straßenraum ist eine Unterbrechung der langen Sichtachsen beabsichtigt.

        Die Gesamtlänge des Planungsbereichs beträgt rund 950 Meter. Die Sonnenbergstraße befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Entlang der Bordsteine haben sich stellenweise größere Netzrisse gebildet. Durch Aufgrabungen und Ausbesserungen kam es an einigen Stellen zu Flickstellen und bituminösem Teilersatz der gebundenen Schichten. Weiterhin sind teilweise ausgeprägte Spurrinnen vorhanden. Die Nebenflächen und Gehwege sind durchgängig asphaltiert. Der Kreuzungsbereich zur Panoramastraße ist im Bereich schlecht einsehbar, weshalb ein Spiegel angebracht wurde. Die vorhandene Fahrbahnbreite der Panoramastraße beträgt knapp vier Meter und ist damit nicht ausreichend für die Begegnung zweier PKW dimensioniert. Neben der Umgestaltung ist eine Erneuerung der Asphaltschichten, voraussichtlich auch der Schottertragschicht einschließlich Gehwegen und Bordsteinen erforderlich.

        Die Wasserleitungen im Sanierungsbereich weisen teilweise ein Baujahr von 1920 aus und sollen vollständig in offener Bauweise ausgewechselt werden. Gleiches gilt für die Kanalisation einschließlich Hausanschlüsse bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze.

        Hinsichtlich der weiteren Leitungsträger empfiehlt die Vorplanung eine enge Abstimmung. So ist angedacht, die vorhandene Gasleitung abschnittweise umzulegen, um Platz für Baumstandorte zu schaffen. Auch für die Stromleitung sind Veränderungen empfohlen.

        Die Kostenschätzung aus dem April dieses Jahres geht von Sanierungskosten in Höhe von rund 6,0 Mio. Euro (brutto) aus. Dabei sind auch eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie die Integration von Baumstandorten berücksichtigt.

        Die zu vergebenden Planungsleistungen der Objektplanung umfassen demnach

        - Ingenieurbauwerke in "offener Bauweise"

        (Wasserleitungen, Kanal, Hausanschlüsse),

        - Verkehrsanlagen

        (Straßen, Gehwege einschließlich Begrünung, Bordsteine und Beleuchtung).

        Die Besonderheiten der anstehenden Sanierungsmaßnahme sind dabei

        - die Umsetzung der Ziele der Gemeinde Aidlingen bei der Umgestaltung des Straßenraums sowie Verbesserung der Aufenthaltsqualität;

        - die Sicherstellung der Fortschreibung der Datengrundlagen (Straßenzustandsbericht, Kanaldatenbank, Kanalisationsplan, Wasserleitungsdatenbank) der Gemeinde Aidlingen;

        - die Entwicklung eines sinnvollen Konzepts zur zeitlichen bzw. phasenweisen Realisierung der Sanierungsmaßnahmen einschließlich eines entsprechenden Konzepts zur Verkehrsführung und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange;

        - die enge Abstimmung mit den weiteren Leitungsträgern.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-12-05
        Ende: 2027-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.

        Stufe 1:

        Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

        Stufe 2:

        Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

        Stufe 3:

        Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Referenzen werden hierbei insbesondere im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Planungsziele des jeweiligen Referenzprojekts mit dem verfahrensgegenständlichen Vorhaben, den Leistungsumfang sowie die Aktualität betrachtet.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Vorbemerkung:

        Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.

        Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

        2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:

        Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

        (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,

        (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,

        (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),

        3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

        (1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

        (2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 5 000 000 EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        (1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner

        Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.

        (2) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Planungsleistungen (mind. Planungsdisziplinen "Objektplanung Ingenieurbauwerk in den Objektgruppen 1 und 2" sowie "Objektplanung Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs)") im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen in den letzten fünf abgeschlossenen

        Geschäftsjahren (Beginn der LPH 3 nicht vor dem 01.07.2018).

        Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:

        - Bezeichnung des Auftrags und des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Tele-fonnummer),

        - Zeitraum der Leistungserbringung und erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,

        - Herstellkosten der Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 in EUR brutto,

        - Darstellung des Leistungsumfangs (Planungsdisziplinen),

        - Darstellung, ob mit der Sanierung eine Umstrukturierung des Straßenraums umgesetzt wurde,

        - Darstellung, ob die Sanierung die Abstimmung mit den weiteren Leitungsträgern durch den Auftragnehmer umfasste,

        - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).

        Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu (2) Nachweis von vergleichbaren Leistungen:

        - Nachweis mindestens einer Referenz im Bereich der Planungsleistungen in der Planungsdisziplin "Objektplanung Ingenieurbauwerk in den Objektgruppen 1 und 2" im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen mit Herstellkosten (gemäß Kostenberechnung) in den Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 von mindestens EUR 1,0 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 7 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 3 nicht vor dem 01.07.2018).

        - Nachweis mindestens einer Referenz im Bereich der Planungsleistungen in der Planungsdisziplin "Objektplanung Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs)" im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßen mit Herstellkosten (gemäß Kostenberechnung) in den Kostengruppen 200 bis 500 gemäß DIN 276 von mindestens EUR 2,0 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 7 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn LPH 3 nicht vor dem 01.07.2018).

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Für Bewerbergemeinschaften gilt:

        Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder

        Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:

        (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;

        (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;

        (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;

        (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;

        (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-24
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;

      (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)

      angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags

      sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6U1Y

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Fax: +49 721926-3985
        Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-23

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