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Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43233901)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: OsnabrückerServiceBetrieb
Номер конкурса: 43233901
Дата публикации: 28-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062320230809 11:00OtherContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      OsnabrückerServiceBetrieb
      Hafenringstraße 12
      Osnabrück
      49090
      Germany
      E-Mail: schnier@osnabrueck.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ6U0W/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ6U0W

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: kommunaler Eigenbetrieb
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        OsnabrückerServiceBetrieb Ausschreibung des Abfallumschlags

        Referenznummer der Bekanntmachung: 1053/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90500000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betriebsführung der Umschlaganlage und der Umschlag der angelieferten Abfälle.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Fürstenauer Weg 73 49090 Osnabrück

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Für den Umschlag der Abfälle aus dem Stadtgebiet steht dem OSB seit Anfang 2023 das heutige Recyclingcenter Osnabrück in 49090 Osnabrück, Fürstenauer Weg 73 zur Verfügung.

        Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betriebsführung der Umschlaganlage und der Umschlag der angelieferten Abfälle, d.h.

        - Annahme/Verwiegung der angelieferten Abfälle sowie der abgehenden Fahrzeuge

        - Gestellung und Betrieb von Umschlaggeräten zur Verladung der Abfälle in Transportfahrzeuge

        - verschiedene Unterhaltungsleistungen in der Anlage (zum Beispiel der Brandmeldung).

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, sofern der AG nicht mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Rückfragen und Auskünfte zur Ausschreibung sind bis zum 24.07.2023 einzureichen. Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr bis zur Einreichungsfrist der Angebote beantwortet werden.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Für jeden Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.

        BB1 Unternehmensbeschreibung

        Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.

        BB2 Registereintrag

        Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen. Für Kommanditgesellschaften ist auch der Handelsregisterauszug des Komplementärs beizufügen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Für jeden Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.

        WL1 Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022

        WL2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022. Als ähnliche Leistung gilt der Betrieb oder die Betriebsführung von Abfallumschlaganlagen.

        Falls der Bieter solche Leistungen nicht erbracht hat, ist der Umsatz mit dem Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Sortieranlage, Kompostierungsanlage und dgl.) anzugeben. Die hier angegebenen Umsätze sollten sich auf die unter BL 2 angegebenen Referenzen beziehen. Anzugeben sind der Anlagentyp, die Umsätze der Jahre 2020-2022 sowie der Mittelwert der Jahre 2020-2022.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Für jeden Bieter und mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften:

        BL 1 Qualitätssicherung

        Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb, Tätigkeit: "Lagern", "Behandeln" oder andere Tätigkeit *)

        Abfallschlüssel mindestens 20 03 01, 20 03 07, 17 09 04.

        Bei ausländischen Bietern: jeweils gleichwertige Qualitätssicherung (z. B. eine Zertifizierung nach EMAS) als Anlage.

        *) Hinweis: dem AG ist bewusst, dass für den Abfallumschlag keine eigenständigen Zertifikate erteilt werden. Bezieht sich das Zertifikat auf eine andere Tätigkeit als "Lagern" oder "Behandeln", hat der Bieter mitzuteilen, inwieweit das Zertifikat für die hier ausgeschriebene Leistung relevant ist. Der AG behält sich insoweit Aufklärung vor und wird seine Eignungsbeurteilung nach pflichtgemäßem Ermessen vornehmen.

        BL 2 Referenzen

        Für den Betrieb oder die Betriebsführung von Abfallumschlaganlagen; falls der Bieter solche Leistungen nicht erbracht hat, sind nachstehend Referenzen für den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen fester vergleichbarer Abfälle (z.B. Sortieranlage, Kompostierungsanlage und dgl.) anzugeben. Es ist mindestens eine der ausgeschriebenen Dienstleistung gleichwertige Referenz anzugeben und Voraussetzung für eine Wertung des Angebots. Dabei sollen Anlage/Tätigkeit, ggf. Auftraggeber, Umfang (t/a) und Zeitraum genannt werden, sowie der Ansprechpartner des Referenz-Auftraggebers mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

        2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-09
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-29
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-09
      Ortszeit: 11:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Rückfragen und Auskünfte zur Ausschreibung sind bis zum 24.07.2023 einzureichen. Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr bis zur Einreichungsfrist der Angebote beantwortet werden.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
        Telefon: +49 413115-1334
        E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Fax: +49 413115-2943
        Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-23

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