Refuse and waste related services (Германия - Тендер #43233901) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: OsnabrückerServiceBetrieb Номер конкурса: 43233901 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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OsnabrückerServiceBetrieb Ausschreibung des Abfallumschlags
Reference number: 1053/2023Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betriebsführung der Umschlaganlage und der Umschlag der angelieferten Abfälle.
Fürstenauer Weg 73 49090 Osnabrück
Für den Umschlag der Abfälle aus dem Stadtgebiet steht dem OSB seit Anfang 2023 das heutige Recyclingcenter Osnabrück in 49090 Osnabrück, Fürstenauer Weg 73 zur Verfügung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betriebsführung der Umschlaganlage und der Umschlag der angelieferten Abfälle, d.h.
- Annahme/Verwiegung der angelieferten Abfälle sowie der abgehenden Fahrzeuge
- Gestellung und Betrieb von Umschlaggeräten zur Verladung der Abfälle in Transportfahrzeuge
- verschiedene Unterhaltungsleistungen in der Anlage (zum Beispiel der Brandmeldung).
Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, sofern der AG nicht mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rückfragen und Auskünfte zur Ausschreibung sind bis zum 24.07.2023 einzureichen. Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr bis zur Einreichungsfrist der Angebote beantwortet werden.
Für jeden Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen. Für Kommanditgesellschaften ist auch der Handelsregisterauszug des Komplementärs beizufügen.
Für jeden Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.
WL1 Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022
WL2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022. Als ähnliche Leistung gilt der Betrieb oder die Betriebsführung von Abfallumschlaganlagen.
Falls der Bieter solche Leistungen nicht erbracht hat, ist der Umsatz mit dem Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Sortieranlage, Kompostierungsanlage und dgl.) anzugeben. Die hier angegebenen Umsätze sollten sich auf die unter BL 2 angegebenen Referenzen beziehen. Anzugeben sind der Anlagentyp, die Umsätze der Jahre 2020-2022 sowie der Mittelwert der Jahre 2020-2022.
Für jeden Bieter und mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften:
BL 1 Qualitätssicherung
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb, Tätigkeit: "Lagern", "Behandeln" oder andere Tätigkeit *)
Abfallschlüssel mindestens 20 03 01, 20 03 07, 17 09 04.
Bei ausländischen Bietern: jeweils gleichwertige Qualitätssicherung (z. B. eine Zertifizierung nach EMAS) als Anlage.
*) Hinweis: dem AG ist bewusst, dass für den Abfallumschlag keine eigenständigen Zertifikate erteilt werden. Bezieht sich das Zertifikat auf eine andere Tätigkeit als "Lagern" oder "Behandeln", hat der Bieter mitzuteilen, inwieweit das Zertifikat für die hier ausgeschriebene Leistung relevant ist. Der AG behält sich insoweit Aufklärung vor und wird seine Eignungsbeurteilung nach pflichtgemäßem Ermessen vornehmen.
BL 2 Referenzen
Für den Betrieb oder die Betriebsführung von Abfallumschlaganlagen; falls der Bieter solche Leistungen nicht erbracht hat, sind nachstehend Referenzen für den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen fester vergleichbarer Abfälle (z.B. Sortieranlage, Kompostierungsanlage und dgl.) anzugeben. Es ist mindestens eine der ausgeschriebenen Dienstleistung gleichwertige Referenz anzugeben und Voraussetzung für eine Wertung des Angebots. Dabei sollen Anlage/Tätigkeit, ggf. Auftraggeber, Umfang (t/a) und Zeitraum genannt werden, sowie der Ansprechpartner des Referenz-Auftraggebers mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Rückfragen und Auskünfte zur Ausschreibung sind bis zum 24.07.2023 einzureichen. Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr bis zur Einreichungsfrist der Angebote beantwortet werden.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.