Natural gas (Германия - Тендер #43233849) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DONAUISAR Klinikum Deggendorf-Dingolfing-Landau gKU, vertreten durch VEA Beratungs-GmbH Номер конкурса: 43233849 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Gas für das DONAUISAR Klinikum gKU in 2024
Reference number: VEA-2023-0015Lieferung von rd. 14.381 MWh/a Erdgas inkl. Durchführung der Netznutzung.
Erdgaslieferung für DONAUISAR Klinikum in Deggendorf 01/2024 bis 01/2025
Lot No: 1DONAUISAR Klinikum gKU
Perlasberger Straße 41
94469 Deggendorf
Lieferung Erdgas 01/2024 bis 12/2024 ca. 10,3 GWh/a (1 RLM, 1 SLP)
Erdgaslieferung für DONAUISAR Klinikum in Landau 01/2024 bis 01/2025
Lot No: 2DONAUISAR Klinikum gKU
Bayerwaldring 17
94405 Landau
Lieferung Erdgas 01/2024 bis 12/2024 ca. 4,1 GWh/a (1 RLM)
"Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) zu entnehmen."
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A1 - Leistungsbeschreibung/Preisbildung/Preisangebot
Anlage A2 - Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
Anlage A5 - Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
Anlage A6 - Eigenerklärung zu §19 MiLoG
Anlage A7 - Nachunternehmerleistungen (VHB)
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021).""
Nachweis der Umsatzzahlen (Erdgasabsatz) der letzten 3 Jahre in Höhe von jeweils mind. 2.500.000 €/a netto.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A3 - Anlage vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre.
Anlage C - Muster Erdgaslieferungsvertrag
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
entfällt
entfällt
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).