Snow-clearing services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43233810) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Schönefeld Номер конкурса: 43233810 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Winterdienst auf Gehwegen und Radwegen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_0127Die zu vergebenden Leistungen umfassen Winterdienstleistungen (Anliegerpflichten der Gemeinde Schönefeld sowie Geh- und Radwege außerhalb der geschlossenen Ortslage) bei Winterwetterlagen mit Schneefall, Schneeregen, Frost, Eisregen und der daraus resultierenden Glätte. Der Winterdienst beinhaltet das Beräumen der Gehwege und Radwege von Schnee, Schneematsch, Schneeregen usw. sowie das Aufbringen einer ausreichenden Menge Streugut. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens 1,00 m vom Schnee freizuhalten.
Gehwegwinterdienst Ortsteil Schönefeld
Los-Nr.: 1Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Die zu vergebenden Leistung umfasst Winterdienstleistungen sowie die Streugutentfernung (auf Geh- und Radwegen) im Ortsteil Schönefeld mit einer Gesamtlänge von 16.059 Metern.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils eine Wintersaison, wenn er nicht bis zum 31.05. des Jahres, in der die folgende Wintersaison beginnt, gekündigt wird.
Gehwegwinterdienst Ortsteile Waltersdorf, Rotberg und Kiekebusch
Los-Nr.: 2Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Die zu vergebenden Leistung umfasst Winterdienstleistungen sowie die Streugutentfernung (auf Geh- und Radwegen) in den Ortsteilen Waltersdorf, Rotberg und Kiekebusch mit einer Gesamtlänge von 9.800 Metern.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils eine Wintersaison, wenn er nicht bis zum 31.05. des Jahres, in der die folgende Wintersaison beginnt, gekündigt wird.
Gehwegwinterdienst Ortsteile Großziethen und Kleinziethen
Los-Nr.: 3Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Die zu vergebenden Leistung umfasst Winterdienstleistungen sowie die Streugutentfernung (auf Geh- und Radwegen) in den Ortsteilen Großziethen und Kleinziethen mit einer Gesamtlänge von 6.094 Metern.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils eine Wintersaison, wenn er nicht bis zum 31.05. des Jahres, in der die folgende Wintersaison beginnt, gekündigt wird.
Gehwegwinterdienst Ortsteile Waßmannsdorf und Selchow
Los-Nr.: 4Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld
Die zu vergebenden Leistung umfasst Winterdienstleistungen sowie die Streugutentfernung (auf Geh- und Radwegen) in den Ortsteilen Waßmannsdorf und Selchow mit einer Gesamtlänge von 9.872 Metern.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils eine Wintersaison, wenn er nicht bis zum 31.05. des Jahres, in der die folgende Wintersaison beginnt, gekündigt wird.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt,
- eine vollständige Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Paragr. 44 Abs. 1 VgV);
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer;
- unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den Paragr. 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach Paragr. 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach Paragr. 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den
Ausschreibungsunterlagen;
- zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen / Vergabeunterlagen.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt,
- unterschriebene Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (Paragr. 45 Abs. 4 VgV) und darüber, dass der gem. Nr. 9 b) geforderte und vorgelegte Registerauszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt;
- Eigenerklärung oder Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Paragr. 45 Abs. 4 VgV).
1) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal angeben wird, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124).
2) Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Darüber hinaus hat der Bieter zu erklären, dass er drei Referenznachweise vorlegt, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt (siehe Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124).
Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Öffnung wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und ihre Bevollmächtigte dürfen bei der Öffnung nicht zugegen sein.
Die Öffnung wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter und ihre Bevollmächtigte dürfen bei der Öffnung nicht zugegen sein.
Es kann bei der Vergabekammer Brandenburg ein Nachprüfungsantrag gestellt werden. Dieser ist jedoch unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es kann bei der Vergabekammer Brandenburg ein Nachprüfungsantrag gestellt werden. Dieser ist jedoch unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.