Software package and information systems (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43233222) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Technische Hochschule Lübeck vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Номер конкурса: 43233222 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ergänzung und Erneuerung von vorhandener Medientechnik in Vorlesungsräumen und Hörsälen
Die Ausschreibung beinhaltet die Erweiterung von vorhandener Medientechnik und Neuanschaffung von Medientechnik in den Vorlesungsräumen und Hörsälen, sowie die Integration von beigestellten Geräten.
Lübeck
Die Ausschreibung beinhaltet die Erweiterung von vorhandener Medientechnik und Neuanschaffung von Medientechnik in den Vorlesungsräumen und Hörsälen, sowie die Integration von beigestellten Geräten. Neben klassischer Präsenzlehre werden hybride Lehrveranstaltungen, also Veranstaltungen mit Präsenzstudierenden und Studierenden, die online synchron von zuhause an einer Lehrveranstaltung teilnehmen, für die Technische Hochschule Lübeck (THL) immer wichtiger. Darüber hinaus hat aber auch der Bedarf an hybriden Settings im Bereich interner/externer Kommunikation zugenommen.
Die THL hat daher ein Projekt initiiert, um deutlich mehr Hörsäle/Seminarräume und Besprechungsräume mit professioneller Medientechnik auszustatten, um hybride Lehre und hybride Besprechungen in größerem Maß als bisher zu ermöglichen. Wichtig bei der Medienausstattung der Räume ist eine einheitliche, typenreine technische Basis, um einerseits die Wartung und Schulung mit vertretbarem Aufwand sicherzustellen und andererseits ein einheitliches Bedienungskonzept („look & feel") zu realisieren.
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Medientechnik) die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2020-2022).
4. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 – 2022) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen (Medientechnik) für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
6. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebotes abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Kiel
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen