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Thermal insulation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43232999)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
Номер конкурса: 43232999
Дата публикации: 28-06-2023
Сумма контракта: 28 159 519 (Российский рубль) Цена оригинальная: 477 050 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023062320230718 12:00Body governed by public lawContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHousing and community amenities01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
      Am Jachthafen 4a
      Heiligenhafen, Holstein
      23774
      Germany
      Telefon: +49 436250340
      E-Mail: j.gabriel@hvbkg.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D451066693
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Heiligenhafen Wohnen GmbH & Co. KG
      Am Jachthafen 4a
      Heiligenhafen, Holstein
      23774
      Germany
      Kontaktstelle(n): 23774
      Telefon: +49 436250340
      E-Mail: j.gabriel@hvbkg.de
      Fax: +49 4362503422
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.heiligenhafen-wohnen.de
      elektronisch via: https://bi-medien.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Wärmedämmverbundsystemarbeiten nach DIN 18345, Wohnungsbau in 23774 Heiligenhafen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45321000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Wärmedämmverbundsystemarbeiten nach DIN 18345 für den Neubau einer Wohnungsanlage mit 38 Wohneinheiten in der Ina-Seidel-Straße 9 + 11 in 23774 Heiligenhafen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 477 050.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        23774 Heiligenhafen, Holstein

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        2.520 m2 Wärmedämmverbundsystem, Alu – Fensterbänke gem. Planung, 1.050 m2 mineralischer Oberputz mit Farbanstrich, 1.270 m2 Echtklinkerriemchen

      5. Zuschlagskriterien:
        Kostenkriterium - Gewichtung: 100
        Kostenkriterium - Gewichtung: 100
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-11
        Ende: 2024-02-01
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Vorgesehener Ausführungstermin ist der 11.10.2023 bis 01.02.2024. Dabei sind zeitliche Verschiebungen aufgrund von Störungen im Bauablauf, wie stets, nicht auszuschließen.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Umstellung von Polysterol mit Brandriegel auf Steinwolldämmplatten; Umstellung Ausführung der Fensterleibungen; Entfall Echtklinkerriemchen

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln des Landes Schleswig-Holstein (soziale Wohnraumförderung) gefördert und erhält Zuschüsse zur Effizenzhausförderung der KfW (BEG Wohngebäude - Zuschuss 461).

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

        - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

        - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet

        - Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens

        - Eigenerklärung: Kein Bezug zu Russland

        VOB, Teil A § 6a (1) EU: Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle am Firmensitz bzw. Wohnort. Und: Eigenerklärung - Kein Bezug zu Russland. Ausschlussgründe gemäß § 6 e EU (1) bis (5) sowie (6) Pkt. 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9 a, b, c.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

        VOB, Teil A § 6a (2) EU: a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; c) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens für vergleichbare Leistungen (Arbeiten im Geschosswohnungsbau mit mindestens 30 Wohneinheiten) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre..

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Mindeststandard ist das 2fache des geschätzten Auftragswertes.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal

        - Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

        VOB, Teil A § 6a (3) EU: a) Angabe über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Arbeiten im Geschosswohnungsbau mit mindestens 30 Wohneinheiten) in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren. g) Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen. i) Angaben, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt..

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        1) Der Auftraggeber verlangt generell eine förmliche Abnahme gemäß VOB, Teil B § 12 (4). 2) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro, ohne Umsatzsteuer, beträgt, ist vom AN eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 3) Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche gemäß BGB beträgt 5 Jahre nach förmlicher Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. 4) Die nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird gemäß VOB, Teil B § 17 (8) Punkt 2 nach Ablauf von 5 Jahren vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zurück gegeben. 5) Der Auftraggeber zieht dem Auftragnehmer für die Gestellung von Baustrom, Bauwasser, Sanitäreinrichtungen, Bauwesenversicherung und für das Bauschild eine pauschale "Baukostenumlage" in Höhe von 1 % der jeweiligen Auftragssumme (inklusive Umsatzsteuer, ohne Nachträge) des Gewerkes von der Schlusszahlung ab. 6) Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführt

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-18
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-16
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-18
      Ortszeit: 13:00
      Ort:

      Ort: Heiligenhafen,

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Öffnung erfolgt elektronisch durch Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen. Das Submissionsprotokoll wird gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A versandt.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln des Landes Schleswig-Holstein (soziale Wohnraumförderung) gefördert und erhält Zuschüsse zur Effizenzhausförderung der KfW (BEG Wohngebäude - Zuschuss 461).

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        VK SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 4319884640
        E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
        Fax: +49 4319884702
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabe-kammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprü-fungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka-lendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Fest-stellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntma-chung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabe-kammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprü-fungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka-lendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Fest-stellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntma-chung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-23

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