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Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43231811)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Номер конкурса: 43231811
Дата публикации: 28-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062320230725 09:30OtherContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
      Eschenstr. 55
      Peine
      31224
      Germany
      Telefon: +49 5171/431896
      E-Mail: Rosmarie.Jaeckle@bge.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E25834917
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Cave Automatic Virtual Environment

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Aufgaben in der Entwicklung, Planung, Auslegung und des Betriebs von Endlagern sind aufgrund unterschiedlichster Rahmenbedingungen sehr komplex. Zur Erprobung von Digitalisierungskonzepten für die Bergbau- und Endlagertechnik in der BGE befindet sich ein Technikum im Aufbau.

        Das Technikum bietet dabei Raum, gemeinsam in Projektkonsortien zu arbeiten. Im Ergebnis können Entwicklungsprojekte effizienter abgewickelt und gleichzeitig ein höherer Reifegrad der technischen Lösungen vor Überführung an die Betriebe erreicht werden.

        Für die Entwicklung und Erprobung von Digitalisierungsprojekten soll das Technikum die Darstellung

        von „state of the art“ Visualisierungsthemen ermöglichen. Aus diesem Grund soll eine technische Ausstattung in Form eines „Cave Automatic Virtual Environment“ (CAVE) im bestehenden Technikum umgesetzt werden. Die Visualisierungstechnik soll dabei die Erarbeitung von Problemstellungen, Training von Mitarbeitern, Beurteilung von Konstruktionen und Diskussionsrunden in einer virtuellen Realität in Kleingruppen ermöglichen.

        Da die Öffentlichkeitsarbeit der BGE einen hohen Stellenwert hat, soll der CAVE ebenfalls für hybride 2D Veranstaltungen mit einer größeren Personengruppe genutzt werden. Zur Hebung von Synergieeffekten wird deshalb die Integration einer Videokonferenzumgebung und hybriden Veranstaltungstechnik in den CAVE verfolgt.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        72000000, 48900000, 31700000, 30200000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Im Rahmen dieser Ausschreibung soll eine Fachfirma zum Aufbau eines virtuellen Forums gefunden

        werden, die folgende Leistungen erbringt:

        - Planung und technische Auslegung einer Großbildprojektion zur Darstellung von 2D- und interaktiven VR-Inhalten in Form eines „Cave Automatic Virtual Environment“ inklusive einer integrierten Videokonferenzumgebung und hybriden Veranstaltungstechnik sowie geeigneter Software unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen der BGE

        - Schnittstellenabstimmung mit parallel beauftragten Ingenieurdienstleister und Baufirmen hinsichtlich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Gewerken Heizungs-, Kälte-, Lüftungs- und Sanitärtechnik (HLSK) sowie der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)und Elektrotechnik

        - Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Gesamtsystems inklusive eines Regieplatzes mit Mobiliar und technischer Ausstattung

        - Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit dem System

        - Service und Wartung des Systems für 4 Jahre nach abgeschlossener Inbetriebnahme

        Die Ausschreibungsunterlage teilt sich inhaltlich in drei Abschnitte:

        - Abschnitt 1 umfasst die Leistungen zur planerischen Auslegung der technischen Komponenten und der Schnittstellenabstimmung mit parallel beauftragen Ingenieursdienstleistern.

        - Abschnitt 2 enthält die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Mitarbeiterschulung sowie Bauleitung

        - Abschnitt 3 umfasst die Leistung hinsichtlich Service und Wartung des Gesamtsystems über 4 Jahre.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 18
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 3
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1.Firmenumsatz in der Unternehmenssparte Virtual Reality (Gewichtung: 10 %):

        Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Jahre [€/Jahr] wird mit einer anschließenden Gewichtung von 10 %

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Vorzuweisende Mitarbeiterqualifizierungen (Gewichtung von 30 %) werden nach den folgenden Aufgabengebieten unterschieden:

        • Hardware Cave Automatic Virtual Environment mit einer Gewichtung von 25 %: Mitarbeitererfahrung in der planerischen Auslegung von Automatic Virtual Environment Umgebungen hinsichtlich Technikauswahl, Signalmanagement und Berechnung von Projektionsauflösungen und -helligkeiten

        • Software Cave Automatic Virtual Environment mit einer Gewichtung von 25 %: Mitarbeitererfahrung in der Auswahl und im Betrieb von Softwarelösungen zur Darstellung von interaktiven VR-Szenarien inklusive dem Umgang mit nicht optimierten konstruktiven CAD-Daten

        • Mediensteuerung und Videokonferenztechnik mit einer Gewichtung von 25 %: Mitarbeitererfahrung in der hardware- und softwareseitigen planerischen Auslegung, Be-trieb und Integration von Mediensteuerungssystemen & Videokonferenzsystemen

        • Baustellenmanagement & Bauleitung mit einer Gewichtung von 25 %: Mitarbeitererfahrung in der Schnittstellenabstimmung mit beteiligten Baufirmen und dem operativen Baustellenmanagement

        Vorzuweisende Referenzen (Gewichtung von 60 %) werden nach den folgenden vier Referenzbereichen mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung unterschieden.

        • Referenzbereich 1 (Mehrkanalige 3D-Stereoprojektionen) mit einer Gewichtung von 25 %: Projekte mit einer mindestens 5 kanaligen 3D-Stereoprojektion auf einer mindestens 7 Meter breiten Projektionsfläche.

        • Referenzbereich 2 (Integrierte Mediensteuerung & Videokonferenzlösung) mit einer Gewichtung von 25 %: Projekte mit einer integrierten Mediensteuerung und Einbindung einer Videokonferenzlösung in eine mehrkanalige Projektionsumgebung

        • Referenzbereich 3 (konstruktive CAD-Daten) mit einer Gewichtung von 25 %: Projekte mit einer Softwarelösung zur VR-Darstellung konstruktiver CAD-Daten in ihren nativen Dateiformaten

        • Referenzbereich 4 (Informationssicherheit) mit einer Gewichtung von 25 %: Projektabwicklung mit Projektpartner aus informationskritischen Bereichen, in denen die Informationssicherheit im besonderen Maße zu berücksichtigen ist. Maßgeblich zur Ein-ordnung relevanter Projektpartner sind die Angaben aus § 2 Absatz 10 BSIG, § 2 Absatz 14 BSIG (Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI)) und daraus folgernd auch Unternehmen, die § 60 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Außenwirtschaftsverordnung unterliegen. Unter Nachweis können auch vergleichbare ausländische Projektreferenzen angegeben werden.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 09:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes
        Bonn
        Germany
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer

        2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer

        2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-23

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