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Software package and information systems (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43034328)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD
Номер конкурса: 43034328
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062020230726 10:00Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEconomic and financial affairs01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD
      Moltkestraße 80
      Karlsruhe
      76133
      Germany
      Telefon: +49 721/7215-2851
      E-Mail: Birgit.Koehler@ofdka.bwl.de
      Fax: +49 721/7215-2155
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY6Y16JKC55G/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYY6Y16JKC55G

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wirtschaft und Finanzen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Software MinIO_KONSENS

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 -027
      2. CPV-Code Hauptteil:
        48000000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Rahmenvereinbarung für die dem KONSENS-Verbund angeschlossenen 16 Bundesländer mit einem Auftragnehmer über Lieferung, Pflege und Support sowie Schulungsleistungen von MinIO Enterprise Software.

        Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre und hat eine Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        48610000, 48611000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        OFD Karlsruhe-LZfD Moltkestraße 80 76133 Karlsruhe Standorte der nachgeordneten Dienststellen für einzelne Bundesländer:

        Dataport AöR, Altenholzer Str. 10-14, 24161 Altenholz

        , Bayerisches Landesamt für Steuern IuK 24 Sophienstr. 6 80333 München, Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW Roßstr. 131 40476 Düsseldorf, Technisches Finanzamt Berlin Klosterstr. 59 10179 Berlin, Hessische Zentrale für Datenverarbeitung Mainzer Straße 29 65185 Wiesbaden, Landesamt für Steuern Niedersachsen Waterloostr. 5 30169 Hannover, Landesamt für Steuern Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung(ÄRheinladne-Pfalz Ferd.-Sauerbruch-Str. 17 56073 Koblenz, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Landesrechenzentrum Steuern Stauffenbergallee 2 01099 Dresden, Technisches Finanzamt Cottbus (Brandenburg) Lipezker Str. 45, Haus 2 03048 Cottbus, Dataport, AöR (Bremen) Erich-Schlesinger Str. 37 18059 Rostock, Finanzbehörde Hamburg Steinstraße 10 20095 Hamburg, IT-Stelle der Steuerverwaltung (Mecklenburg-...

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für die 16 Bundesländer für die in der Leistungsbeschreibung im Detail beschriebenen Liefer- und Dienstleistungen betreffend die MinIO Enterprise Software:

        - Die Lieferung und Überlassung von dauerhaften Lizenzen für die benötigte MinIO Enterprise Software

        - Die Pflege der MinIO Enterprise Software

        - Der Support für die MinIO Enterprise Software

        - Trainings und Schulungsleistungen

        Entsprechend der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung sind alle Länder für die Beschaffung der MinIO Enterprise Software und der Zurverfügungstellung der MinIO basierten Objectstores selbst verantwortlich.

        Der Zeitpunkt für die Einführung der einzelnen KONSENS-Verfahren obliegt den Ländern unter Vorbehalt einer zentralen Einsatzplanung für KONSENS.

        Die Lieferadressen für die Software sind in Anhang A der Leistungsbeschreibung gelistet.

        Der Beschaffungsbedarf der Bundesländer wurde auf Basis einer zukunftsgerichteten Kapazitätsplanung ermittelt. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Die in "Anhang B:" im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen die geschätzte Abnahmemenge dar. Die tatsächlich zu erzielenden Mengen hängen vielmehr von den individuellen Beschaffungsbedarfen der bezugsberechtigten/abrufberechtigten Bundesländer ab. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung abgerufen werden. Das Mengengerüst für die einzelnen Bundesländer ist detailliert Anhang B der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

        Der Bedarf des Landes Baden-Württemberg (geschätzte Datenmenge in TB aktuell 53 TB) stellt die garantierte Mindestabnahmemenge dar.

        Eine Verpflichtung der Bezugsberechtigten/Abrufberechtigten zur Abnahme der ausgeschriebenen Liefer- und Dienstleistungen aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV).

        Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Suppportzeiten: Standard 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr // optional von 06:00 Uhr bis 19:30 Uhr

        Schulungsleistungen: online // optional in Präsenz

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie § 19 MiLoG (C3_Eigenerklärung zur Eignung)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Banknachweis/Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

        mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:

        -Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        B1.2 Vorlage einer Darstellung der Umsatzentwicklung des Unternehmens in den letzten 3 Jahren/ab Betriebsgründung

        (Eigenerklärung)

        B2.1 Mindestens 1 Referenzprojekt für die Lieferung von MinIO-Lizenzen in vergleichbarer Größenordnung (hinsichtlich Supportlaufzeit 4 Jahre) in den vergangenen zwei Jahren mit den folgenden Angaben:

        > Kurzbeschreibung des Projektes zur Projektlaufzeit (Beginn und Ende des Projekts)

        > Ggf. anonymisierte (z.B. Behörde, Wirtschaftsunternehmen, Banken Versicherungen etc.) Angabe des Auftraggebers

        (Eigenerklärung)

        B2.2 Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, die deutschlandweit für Pflege und Support der MinIO-Software zur Verfügung stehen

        (Eigenerklärung)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Eigenerklärungen mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:

        C3a Eigenerklärung RUS-Sanktionen

        C4 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt

        C8 Schutzerklärung in Bezug auf die Scientology-Organisation

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-26
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-11
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-26
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich zu diesem Verfahren über das eingesetzte E-Vergabetool statt.

      Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6Y16JKC55G

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 721926-8730
        E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721926-3985
        Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

        Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.GWB.

        § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

        Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.GWB.

        § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-20

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