Engineering-design services for traffic installations (Германия - Тендер #43033704) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 43033704 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Engineering-design services for traffic installations
2023/S 119-371727
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung
siehe II.1.4
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
ABS Leipzig-Chemnitz, Abschnitt Geithain-Chemnitz, Gesamtgewerkeplanung
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Leipzig - Chemnitz
siehe II.1.4
NA06 zusätzliche Objekte, BÜ-Beseitigung Narsdorf durch Eratz mit SÜ
Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung war die Erweiterung des Bahnübergangs in Narsdorf km 31,592 mit einem zweiten Gleis. Durch die Ausweitung des Fahrangebotes auf der Schiene und damit einhergehende öftere und längere Schließzeiten des BÜ, hat das LaSuV die Forderungaufgetan, den Bahnübergang durch eine Ersatzbauwerk aufzulassen. Die entsprechende Variantenuntersuchung stellt eine zusätzliche Leistung da. Die SÜ am Kindergarten km 40,345 ist denkmalgeschützt. Gemäß Abstimmung mit dem Denkmalamt soll diese SÜ erhalten bleiben. Durch den AN/Planer wurde in der Vorplanung ein Ersatzbauwerk beplant und angeboten. Aufgrund der Forderung durch das Denkmalamt, stellt der AN nun weitergehende Untersuchungen zum Erhalt dieser SÜ an
Die ARGE GRE - Schulze&Rank ist bereits mit der Erstellung der Grundlagenermittlung und Vorplanung (Lph.1-2) beauftragt. Planunterlagen und Dokumente dieser Vorplanung sind Grundlage und Voraussetzung für die Beplanung der zusätzlichen Objekte in dem gesamten Planungsabschnitt. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Erstellung der zusätzlichen Planung der Objekte auf Leistungen bzw. Planung der Leistungsphase 1 und 2 der ARGE aufsetzt. Mit AN-Wechsel kommt es zu signifikanten Verzögerungen im Zeitplan und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung der ARGE GRE - Schulze&Rank gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung).