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Siteworks (Германия - Тендер #43033037)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Leibniz-Institut für Länderkunde e.V.
Номер конкурса: 43033037
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062020230721 10:00OtherContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceOther01A0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Leibniz-Institut für Länderkunde e.V.
      Schongauerstraße 9
      Leipzig
      04328
      Germany
      Telephone: +49 341-60055102
      E-mail: p_kraus@leibniz-ifl.de
      Fax: +49 341-60055198
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-188d88e30df-7762636578635fd0
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: www.evergabe.de
      to the abovementioned address
    4. Type of the contracting authority:
      Other type: Forschungseinrichtung
    5. Main activity:
      Other activity: Forschung
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Neubau IfL - Baustelleneinrichtung

        Reference number: 162_LIL_01-2023-0005
      2. Main CPV code:
        45113000
      3. Type of contract:
        Works
      4. Short description:

        Leistungen zur Baustelleneinrichtung mit Verkehrssicherungsmaßnahmen und Einrichtung von Bauwasser für den Neubau des Leibniz-Instituts für Länderkunde e.V. auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in 04107 Leipzig.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        45113000
      3. Place of performance:
      4. Description of the procurement:

        Der Leibniz-Institut für Länderkunde Leipzig e.V. plant auf dem Gelände südlich des Wilhelm-Leuschner-Platzes zwischen der Brüderstraße, der Windmühlenstraße und der Grünewaldstraße in Leipzig den Neubau eines mehrgeschossigen Institutsgebäudes. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll der L aeistungsteil für die Baustelleneinrichtung, die Verkehrssicherung, das Bauwasser und deren Vorhaltung ausgeschrieben werden.

      5. Award criteria:
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-09-18
        End: 2026-09-25
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" (oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" - EEE) mit Angaben zu Registereintragungen, Angaben zu Insolvenzverfahren/Liquidation, Angaben zu schweren Verfehlungen, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie der Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender in der "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen und Nachweise zu bestätigen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragsfähig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG und qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" (oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" - EEE) mit Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Beim Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" (oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" - EEE) mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und Angaben zu Arbeitskräften vorzulegen. Beim Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmern gilt diese Anforderung entsprechend für die jeweiligen Nachunternehmer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind diese Eigenerklärungen - auch die der Nachunternehmer - auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender in der "Eigenerklärung zur Eignung VHB 124" genannten Bescheinigungen und Nachweise zu bestätigen: a) Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. b) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Der Projektleiter und der vor Ort tätige Bauleiter, der auch an den Baubesprechungen teilnimmt, muss gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift haben.

        Der Bieter muss gewährleisten, dass er nach Aufforderung innerhalb von 3 Stunden für Wartungs-, Herrichtungs- und Reparaturarbeiten vor Ort tätig wird.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-07-21
      Local time: 10:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-09-18
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-07-21
      Local time: 10:00
      Place:

      Elektronisch

      Information about authorised persons and opening procedure:

      Bieter sind bei der elektronischen Angebotsabgabe nicht zugelassen (§14 EU VOB/A).

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
      Electronic ordering will be usedElectronic invoicing will be acceptedElectronic payment will be used
    3. Additional information

      Bieter sind bei der elektronischen Angebotsabgabe nicht zugelassen (§14 EU VOB/A).

    4. Procedures for review
      1. Review body
        1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
        Braustraße 2
        Leipzig
        04107
        Germany
        Contact person: 04107
      2. Body responsible for mediation procedures
        1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
        PF 10 13 64
        Leipzig
        04013
        Germany
        Contact person: 04013
        Telephone: +49 341/977-3800
        Fax: +49 341/977-1049
        Internet address: https://www.lds.sachsen.de
      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
        PF 10 13 64
        Leipzig
        04013
        Germany
        Contact person: 04013
        Telephone: +49 341/977-3800
        Fax: +49 341/977-1049
        Internet address: https://www.lds.sachsen.de
    5. Date of dispatch of this notice
      2023-06-20

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